hi bracco, hi dagobert!
komme erst nach längerer zeit wieder dazu mal einen blick ins forum zu werfen… und kann mich deshalb auch erst heute bei euch für die antworten bedanken!
Hi,
wenn auf diesem PC keine Spiele oder
andere privaten Vorgänge existieren, ist
er absetzbar,
nö… dafür gibt’s ja wie gesagt den 2. pc…
in der Regel über 4 Jahre.
man kann, soweit ich mich jetzt schlau gemacht habe, auch noch eine sonderabschreibung für existenzgründer o.s.ä. (heißt bestimmt anders, aber ich hab den ganzen bürokram jetzt nicht zur hand *g*) in anspruch nehmen, und den „rest“ dann über die restlichen 3 jahre abschreiben…
Viel Glück und Grüsse DD
kann ich brauchen… und irgendwie ist der ganze formale kram ziemlich nervend und hält vom eigentlichen ab…
hallo bracco!
Ich abonniere schon ein paar Jahre die
Steuertipps der Akademischen
Arbeitsgemeinschaft Mannheim (Grundwerk =
2 Ordner sowie 2-3 x jhrl.
Austauschblätter,
nicht teuer, aber immer up to date).
Empfehle Dir grundsätzlich
„www.steuertips.de“.
tja da werde ich mich wohl auch schnellsten drum kümmern (müssen)…
aber der tip ist gut! danke
"AfA-Dauer idR 4 Jahre. Will man unter 4
Jahre gehen, muss man schlüssig darlegen,
dass im eigenen Fall …mit einer
früheren technischen und/oder
wirtschaftlichen Abnutzung zu rechnen
ist… (OFD Frankfurt vom 20´.09.88,
DStR 1988, S. 749)
thanks!
kann ich vielleicht demnäxt sogar ganz gut gebrauchen!
Das ist der Fall, wenn man aus
beruflichen Gründen genötigt ist, sich
immer das technisch neueste Gerät
anzuschaffen.
na ja, das ist wohl auch ziemlich dehnbar u. evtl. auselegungssache des finanzbeamten… oder?
Aber: Die 4-jähr. AfA Dauer ist so
schlimm nicht. Man verliert dadurch
nichts - mal abgesehen von einem
Zinsverlust infolge der späteren
Steuererstattg. Sollte man tatsächlich
vor Ablauf der AfA-Dauer auf einen
leistungsfähigeren PC umsteigen, kann man
den noch nicht abgeschriebenen Restwert
als „Absetzung f+r aussergewöhnliche
wirtschaftliche Abnutzung“ geltend
machen.
(AfaA - im Rahmen der Werbungskosten, OFD
Berlin vom 17.09.1992,
DB 1992 S. 2167, OFD Bremen vom
04.07.1991
S 2208-St200, FG Düsseldorf vom
01.06.1992,
rkr., EFG 1992 S 660)
oh, wenn das möglich ist… (immer noch ein bißchen skeptisch???)…
Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise
auch für externe Peripheriegeräte, wie
Drucker, Scanner usw., die gesondert
abgeschrieben werden können, also über DM
920 einschl. MWSt kosten.
sollen nicht ab 2000 die abschreibungsfristen sogar drastisch hochgesetzt werden (auf 6 bis 7 jahre!!!)? mir ist irgendwie erinnerlich, in dieser richtung was gelesen zu haben (finanztest o.ä.)… ???
und periphergeräte allein (ohne pc) abschreiben geht wohl so auch nicht mehr…
Also nachada…ois klar?
ein bißchen mehr schon… um die einzelheitn muß sich dann „mein buchhalter“ kümmern…
katrin