Abschreibung pc (ausschließlich f. nebentätigkeit)

an alle steuerexperten, hier im forum!

ich bin teilzeitbeschäftigt und arbeite außerdem noch für verschiedene auftraggeber auf honorarbasis (gewerbeschein). zur ausübung meiner nebentätigkeit war 1999 die anschaffung eines neuen, gut ausgestatteten pc’s UNBEDINGT erforderlich! dieser pc wird AUSSCHLIESSLICH für meine nebentätigkeit verwendet. (ein 2. pc befindet sich darüber hinaus ebenfalls in unserem haushalt.)

meine frage: über vieviele jahre kann ich diesen pc gegenüber dem finanzamt abschreiben ??? (von einem wirtschaftsprüfer hat mein mann in der firma den tip bekommen, daß es auf dieser grundlage über 3 jahre, und nicht wie sonst üblich über 4 jahre!, geht!???)

im archiv und hier im brett habe ich keine passende beiträge zu meinem problem gefunden. habt also bitte nachsicht, falls diese frage " so’nen bart" hat!

für schnelle antworten, wenn’s geht auch in bezug zum entsprechenden parapgraphen, wäre ich euch sehr dankbar (die steuererklärung '99 drückt…)!

katrin

Hi,
wenn auf diesem PC keine Spiele oder andere privaten Vorgänge existieren, ist er absetzbar, in der Regel über 4 Jahre. Ob ein Finanzamt bei der raschen technischen Alterung der Geräte auch eine kürzere AfA zuläßt, ist Verhandlungssache mit dem Sachbearbeiter. Bei Laptops wird schon eher eine kürzere AfA akzeptiert, da die Geräte ja auch durch dauernden Transport, Reisen etc. eine stärkere Abnutzung erleiden.
Viel Glück und Grüsse DD

Hallo Ente!

Ich abonniere schon ein paar Jahre die Steuertipps der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Mannheim (Grundwerk =
2 Ordner sowie 2-3 x jhrl. Austauschblätter,
nicht teuer, aber immer up to date).
Empfehle Dir grundsätzlich „www.steuertips.de“.

Zu Deiner Frage:

Die Akad…meint wie folgt:

„AfA-Dauer idR 4 Jahre. Will man unter 4 Jahre gehen, muss man schlüssig darlegen, dass im eigenen Fall …mit einer früheren technischen und/oder wirtschaftlichen Abnutzung zu rechnen ist… (OFD Frankfurt vom 20´.09.88, DStR 1988, S. 749)
Das ist der Fall, wenn man aus beruflichen Gründen genötigt ist, sich immer das technisch neueste Gerät anzuschaffen. Oder wenn bei einem infolge einer erhöhten Beanspruchung mit einem vorzeitigen Verschleiss des Gerätes zu rechnen ist. Es wird jedoch nicht genügen, die kürzere AfA-Dauer lediglich allgemein damit zu begründen, PCs seien in vier Jahren angesichts des rasanten techn. Fortschrittes veraltet und die Jahres-AfA sei angesichts des rapiden Preisverfalls zu niedrig“.

Aber: Die 4-jähr. AfA Dauer ist so schlimm nicht. Man verliert dadurch nichts - mal abgesehen von einem Zinsverlust infolge der späteren Steuererstattg. Sollte man tatsächlich vor Ablauf der AfA-Dauer auf einen leistungsfähigeren PC umsteigen, kann man den noch nicht abgeschriebenen Restwert als „Absetzung f+r aussergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung“ geltend machen.
(AfaA - im Rahmen der Werbungskosten, OFD Berlin vom 17.09.1992,
DB 1992 S. 2167, OFD Bremen vom 04.07.1991
S 2208-St200, FG Düsseldorf vom 01.06.1992,
rkr., EFG 1992 S 660)

Begründung: Der Kauf des neuen Computers ist der Beweis dafür, dass hier die wirtschaftl. und techn. Nutzungsdauer voneinander abweichen. Ersetzt man nämlich das alte Gerät wegen seiner unzureichenden Leistungsfähigkeit, ist dessen wirtsch.
Nutzungsdauer offensichtlich kürzer als die technische. Ersetzt man es, weil es defekt ist, deutet dies auf eine kürzere techn. Nutzungsdauer ggü. der wirtschatlichen hin.

Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise auch für externe Peripheriegeräte, wie Drucker, Scanner usw., die gesondert abgeschrieben werden können, also über DM 920 einschl. MWSt kosten.
Bei Verkauf des alten Gerätes wird der Verkaufserlös auf die AfaA angerechnet. Im allgemeinen dürfte aber der Verkaufserlös unter dem Restwert bleiben.

Also nachada…ois klar?

Ein Banker…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi bracco, hi dagobert!

komme erst nach längerer zeit wieder dazu mal einen blick ins forum zu werfen… und kann mich deshalb auch erst heute bei euch für die antworten bedanken!

Hi,
wenn auf diesem PC keine Spiele oder
andere privaten Vorgänge existieren, ist
er absetzbar,

nö… dafür gibt’s ja wie gesagt den 2. pc…

in der Regel über 4 Jahre.

man kann, soweit ich mich jetzt schlau gemacht habe, auch noch eine sonderabschreibung für existenzgründer o.s.ä. (heißt bestimmt anders, aber ich hab den ganzen bürokram jetzt nicht zur hand *g*) in anspruch nehmen, und den „rest“ dann über die restlichen 3 jahre abschreiben…

Viel Glück und Grüsse DD

kann ich brauchen… und irgendwie ist der ganze formale kram ziemlich nervend und hält vom eigentlichen ab…

hallo bracco!

Ich abonniere schon ein paar Jahre die
Steuertipps der Akademischen
Arbeitsgemeinschaft Mannheim (Grundwerk =
2 Ordner sowie 2-3 x jhrl.
Austauschblätter,
nicht teuer, aber immer up to date).
Empfehle Dir grundsätzlich
www.steuertips.de“.

tja da werde ich mich wohl auch schnellsten drum kümmern (müssen)…

aber der tip ist gut! danke

"AfA-Dauer idR 4 Jahre. Will man unter 4
Jahre gehen, muss man schlüssig darlegen,
dass im eigenen Fall …mit einer
früheren technischen und/oder
wirtschaftlichen Abnutzung zu rechnen
ist… (OFD Frankfurt vom 20´.09.88,
DStR 1988, S. 749)

thanks! :smile: kann ich vielleicht demnäxt sogar ganz gut gebrauchen!

Das ist der Fall, wenn man aus
beruflichen Gründen genötigt ist, sich
immer das technisch neueste Gerät
anzuschaffen.

na ja, das ist wohl auch ziemlich dehnbar u. evtl. auselegungssache des finanzbeamten… oder?

Aber: Die 4-jähr. AfA Dauer ist so
schlimm nicht. Man verliert dadurch
nichts - mal abgesehen von einem
Zinsverlust infolge der späteren
Steuererstattg. Sollte man tatsächlich
vor Ablauf der AfA-Dauer auf einen
leistungsfähigeren PC umsteigen, kann man
den noch nicht abgeschriebenen Restwert
als „Absetzung f+r aussergewöhnliche
wirtschaftliche Abnutzung“ geltend
machen.
(AfaA - im Rahmen der Werbungskosten, OFD
Berlin vom 17.09.1992,
DB 1992 S. 2167, OFD Bremen vom
04.07.1991
S 2208-St200, FG Düsseldorf vom
01.06.1992,
rkr., EFG 1992 S 660)

oh, wenn das möglich ist… (immer noch ein bißchen skeptisch???)…

Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise
auch für externe Peripheriegeräte, wie
Drucker, Scanner usw., die gesondert
abgeschrieben werden können, also über DM
920 einschl. MWSt kosten.

sollen nicht ab 2000 die abschreibungsfristen sogar drastisch hochgesetzt werden (auf 6 bis 7 jahre!!!)? mir ist irgendwie erinnerlich, in dieser richtung was gelesen zu haben (finanztest o.ä.)… ???
und periphergeräte allein (ohne pc) abschreiben geht wohl so auch nicht mehr…

Also nachada…ois klar?

ein bißchen mehr schon… um die einzelheitn muß sich dann „mein buchhalter“ kümmern…

katrin