Eigenheimzulage

Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Dez 2003

Hallo miteinander,

ich besitze seit 99 ein Haus mit meiner Ex-Frau. Die Ehe wurde 2003 geschieden. Meine Exfrau bewohnt eine Wohnung, ich das Haus. Das Finanzamt streicht nun ab 2004 die Eigenheimzulage mit der Begründung, "ein Beteiligter ist aus dem Objekt ausgezogen und es dient somit nicht mehr eigenen Wohnzwecken".

Ist das korrekt ?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage

    Jeder Ehegatte kann in seinem Leben eine Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum (§ 7 b EStG, § 10 e EStG oder Eigenheimzulage) in Anspruch nehmen . Wenn das Finanzamt die Förderung ab 2004 nicht mehr gewährt, wird es wohl so sein, dass Du bereits eine Förderung erhalten hast und nur noch Deine Ex-Frau Anspruch auf eine Förderung hat. Die Ex-Frau bewohnt jedoch die Wohnung nicht mehr. Dies ist aber Voraussetzung für eine Förderung.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Eigenheimzulage

      Ich hatte bisher noch keine Förderung erhalten, meine Exfrau ebenfalls nicht. Von daher ist mir die vollständige Streichung der Zulage nicht schlüssig und nachvollziehbar. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Eigenheimzulage


        Ich hatte bisher noch keine Förderung erhalten, meine Exfrau
        ebenfalls nicht. Von daher ist mir die vollständige Streichung
        der Zulage nicht schlüssig und nachvollziehbar.
        Hallo Andreas

        Dann am Montag gleich noch mal ab zum Finanzamt und ggf beantragen. Da sitzen ja auch nur Menschen, und vielleicht lief die Föderung nur auf deine Exfrau, oder sie haben jetzt festgestellt, dass ihr zuviel verdient habt und garnicht somit nix an Förderung erhaltet.
        Am besten mit den Leute reden, und Unterlagen gleich mitbringen, dann dauerts ca 10 Minuten (zumindest hats die bei mir nicht überschritten)...

        Gruß
        Carmen

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