Hallo miteinander,
ich besitze seit 99 ein Haus mit meiner Ex-Frau. Die Ehe wurde 2003 geschieden. Meine Exfrau bewohnt eine Wohnung, ich das Haus. Das Finanzamt streicht nun ab 2004 die Eigenheimzulage mit der Begründung, „ein Beteiligter ist aus dem Objekt ausgezogen und es dient somit nicht mehr eigenen Wohnzwecken“.
Ist das korrekt ?
Jeder Ehegatte kann in seinem Leben eine Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum (§ 7 b EStG, § 10 e EStG oder Eigenheimzulage) in Anspruch nehmen . Wenn das Finanzamt die Förderung ab 2004 nicht mehr gewährt, wird es wohl so sein, dass Du bereits eine Förderung erhalten hast und nur noch Deine Ex-Frau Anspruch auf eine Förderung hat. Die Ex-Frau bewohnt jedoch die Wohnung nicht mehr. Dies ist aber Voraussetzung für eine Förderung.
Ich hatte bisher noch keine Förderung erhalten, meine Exfrau ebenfalls nicht. Von daher ist mir die vollständige Streichung der Zulage nicht schlüssig und nachvollziehbar.
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Ich hatte bisher noch keine Förderung erhalten, meine Exfrau
ebenfalls nicht. Von daher ist mir die vollständige Streichung
der Zulage nicht schlüssig und nachvollziehbar.
Hallo Andreas
Dann am Montag gleich noch mal ab zum Finanzamt und ggf beantragen. Da sitzen ja auch nur Menschen, und vielleicht lief die Föderung nur auf deine Exfrau, oder sie haben jetzt festgestellt, dass ihr zuviel verdient habt und garnicht somit nix an Förderung erhaltet.
Am besten mit den Leute reden, und Unterlagen gleich mitbringen, dann dauerts ca 10 Minuten (zumindest hats die bei mir nicht überschritten)…
Gruß
Carmen