Student mit Festanstellung

Von: , Frage gestellt am Do, 6. Apr 2000

Hallo

wie sieht es mit den Steuern aus, wenn ich als Student eine Festanstellung bei einer Firma bekomme?
Gelte ich als Arbeitnehmer oder als "Student mit Job" ???

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: Student mit Festanstellung

    Hallo!
    Wenn es KEIN DM 630,- Job ist sieht es wohl so aus:
    Nach meinen Informationen wird der Verdienst ganz normal wie bei jedem Arbeitnehmer versteuert, also vorerst mal vom Bruttoeinkommen alles abgezogen:
    Lohn- und Kirchensteuer, SoliZ, REnten-, Arbetislosen-, Kkranken- und Pflegeversicherung.
    Wenn dann das Jahreseinkommen unter den
    Mindestgrenzen liegen sollte, wird die
    gesamte Lohnsteuer erstattet, ansonsten
    machen Sie den üblichen Lohnsteuerjahresausgleich.
    Fragen Sie bei Ihrer stud. Krankenversicherung nach, ob Sie hier weiterhin versichert sein müssen oder Beitrag bezahlen müssen, wenn Sie eine Festanstellung haben - einmal Krankenversicherungsbeitrag reicht aus!
    Viele Grüße
    Heinz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
      Autsch...

      Hallo, Wenn dann das Jahreseinkommen unter den
      Mindestgrenzen liegen sollte, wird die
      gesamte Lohnsteuer erstattet,
      Und wo kommt die dann her? Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen das meiste doch schon jeden Monat. Unter dem grundfreibetrag fällt auch keine LSt an. ansonsten
      machen Sie den üblichen
      Lohnsteuerjahresausgleich.
      Meinen Sie den, den es seit dem Veranlagungszeitraum 1992 schon nicht mehr gibt?
      Stichwort: Antragsveranlagung Viele Grüße
      Heinz
      Fachbüro für private Finanzanalyse
      Das is mutig: Schwachsinn in allen Brettern von sich geben und dann noch Werbung machen!

      Gruß
      ein verärgerter w-w-w-ler

      • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
        das war wohl ein böser Durchläufer...

        Hi anonym (traust dich wohl nicht anders) Und wo kommt die dann her? Die
        Lohnsteuertabellen berücksichtigen das
        meiste doch schon jeden Monat. Unter dem
        grundfreibetrag fällt auch keine LSt an.
        oh Doch. Häufigstes Beispiel: Als Student arbeitet man ein Semester, dann werden monatlich Steuern abgezogen, da man aber 6 Monate nicht arbeitet, kommt man ingesamt nicht über die Freibetragsgrenzen. Ist also ganz einfach... Meinen Sie den, den es seit dem
        Veranlagungszeitraum 1992 schon nicht
        mehr gibt?
        ich weiss ja nicht, was es seit 1992 nicht mehr gibt, aber den lohnsteuerjahresausgleich gibt es sehr wohl, den mache ich nämlich jedes Jahr, und ich bekomme jedes Jahr was wieder...
        Das is mutig: Schwachsinn in allen
        Brettern von sich geben und dann noch
        Werbung machen!
        der Schwachsinn war hier wohl auf Deiner Seite, also erst nachdenken, dann schreiben.

        Micha
        *derauchherrnschonkritisierthat* Gruß
        ein verärgerter w-w-w-ler

        • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
          Re: das war wohl ein böser Durchläufer...

          Hi Michael, oh Doch. Häufigstes Beispiel: Als Student
          arbeitet man ein Semester, dann werden
          monatlich Steuern abgezogen, da man aber
          6 Monate nicht arbeitet, kommt man
          ingesamt nicht über die
          Freibetragsgrenzen. Ist also ganz
          einfach...
          mhmm... Hier geht es aber um eine Festanstellung, wo man durchaus von 12 Monaten Arbeitsverhältnis ausgehen könnte.
          Gemeinsam hätten wir nun diesen Punkt erschöpfend beantwortet, oder? ich weiss ja nicht, was es seit 1992
          nicht mehr gibt, aber den
          lohnsteuerjahresausgleich gibt es sehr
          wohl, den mache ich nämlich jedes Jahr,
          und ich bekomme jedes Jahr was wieder...
          Es gibt ihn tatsächlich nicht mehr seit 1992! Schau mal auf Dein jährliches Formular: Da steht ganz weit oben kein LSt-JA mehr zur Auswahl.
          Auch im EStG ist er nicht mehr zu finden.
          Es machen nun alle eine Einkommensteuererklärung diesbezüglich. Die einen verpflichtet das Gesetzt dazu; die anderen beantragen die Veranlagung = Antragsveranlagung.

          Mich nerven solche Antworten auch, da die Angabe "Fachbüro" einen erhöhten Wahrheitsgehalt impliziert.
          Ich schreibe auch nicht unter meine AW "St....."
          Besser finde ich diejenigen, welche dazuschreiben, daß sie zwar keine Experten sind, aber...
          Leider gibt es hier keinen MOD und das Team reagiert auf den Hinweis dieser Werbung nicht.

          MfG
          Undine
          *dievonHerrnauchgenervtist* Micha
          *derauchherrnschonkritisierthat* Gruß
          ein verärgerter w-w-w-ler

          • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
            Freunde!!!

            Liebe Antworter!

            Ich freue mich über die vielen Antworten, aber leider hilft mir Euer Kompetenzstreit wenig weiter.
            Würde ich mich mit der Materie auskennen, würde ich hier keine (dummen) Fragen stellen.
            Ich möchte aber eine möglichst verständliche Antwort haben und Euch nicht nur ein Thema für Eure Fachsimpeleien stellen.

            Also gelte ich nun mit einer 12-monatigen Anstellung noch als Student oder als ganz normaler Arbeitnehmer?
            Und...
            Was muß ich im jeweiligen Fall beachten?
            (Der Tip mit der Krankenversicherung war doch schon ein Teilerfolg ;-) )


            Vielen Dank

            Andreas

            • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
              Du hast recht!

              Hi Andreas, Also gelte ich nun mit einer 12-monatigen
              Anstellung noch als Student oder als ganz
              normaler Arbeitnehmer?
              Das Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten. Wenn jemand nun Arbeitnehmer ist, erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) egal ob er daneben studiert, ein Gewerbe hat (§ 15 EStG), Rente bezieht (§ 22 EStG) u.s.w.
              Sozialversicherung hat nix mit "Steuern" zu tun, aber eigentlich zählen dort in die BMG alle Einkünfte hinein. Dein AG wird Dich bei Deiner gewählten KK anmelden.
              Ob Du dann noch Mitglied der student. KV sein kannst, kann ich nicht beurteilen.

              MfG
              Undine

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re: Freunde!!!

              Guten Abend Andreas,

              ich verstehe das Gerangel einiger meiner
              Vorredner nicht: Wenn jemand als Fragesteller an der Berufs- oder Firmenbezeichnung erkennt, daß ihr/ihm ein
              Fachmann geantwortet hat, kann dies m.E. nur positiv sein. Aber es gibt immer verschiedene Meinungen, sonst wär´s ja langweilig.
              WICHTIG ist für Sie noch das Thema Krankenversicherung - denn man muß nur EINEN
              Beitrag an EINE Krankenversicherung bezahlen: Bei einer Festanstellung mit einem
              GEhalt bis zu DM 6.450 (BMG alte Bundesländer) sind Sie pflichtversichert und zahlen z.B. 13,5% Krankenversicherungsbeitrag von Ihrem Bruttogehalt, wovon wiederum Ihr Arbeitgeber
              die Hälfte übernimmt. Unterrichten Sie Ihre
              Krankenkasse auf jeden Fall von Ihrer Festanstellung, damit diese Ihre Studentische Krankenversicherung beitragsfrei ruhen läßt.

              Ein schönes Wochenende wünscht
              Heinz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re: Freunde!!!

              Hallo Andreas,

              ich habe zwar keine Festanstellung, mache aber ein freiwilliges Praktikum, daher sieht meine Situation wohl so aus wie Deine. Ich bekomme nur 1.300,- im Monat, daher fallen keine Steuern an, ich muß aber Arbeiotslosen-, Renten-, Kranken- uns Sozialvesicherung bezahlen.

              Meine studentische Krankenversicherung ist "vorübergehend geschlossen", d.h. ich habe nun eine zweite Versicherungskarte, mit der ich während des Praktikums zum Arzt gehe. Wenn ich das Praktikum beende und wiedr studiere läuft die studentische Krankenversicherung weiter.

              Achtung: man muß sich selber darum kümmern, nicht doppelt zu zahlen!

              Gruß,
              Leif.

          • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
            Re^2: das war wohl ein böser Durchläufer...

            Hi Undine, Es gibt ihn tatsächlich nicht mehr seit
            1992! Schau mal auf Dein jährliches
            Formular: Da steht ganz weit oben kein
            LSt-JA mehr zur Auswahl.
            Auch im EStG ist er nicht mehr zu finden.
            Es machen nun alle eine
            Einkommensteuererklärung diesbezüglich.
            okay, dann heisst es jetzt eben so, aber im Prinzip ändert es doch nichts, oder sehe ich das falsch (hab ja kein Steuerbüro ;)) Mich nerven solche Antworten
            auch, da die Angabe "Fachbüro" einen
            erhöhten Wahrheitsgehalt impliziert.
            da ist was dran, ich fand nur, das das Maß der gebrauchten Worte nicht unbedingt angemessen war, zumal ich (interessierter Laie) die Antwort durchaus nicht so als falsch angesehen habe. Besser finde ich diejenigen, welche
            dazuschreiben, daß sie zwar keine
            Experten sind, aber...
            siehe oben *grins* Leider gibt es hier keinen MOD und das
            Team reagiert auf den Hinweis dieser
            Werbung nicht.
            ich hab mich in einem "mit MOD"-Brett auch einmal darüber beschwert, da wurde mir geschrieben (vom MOD), das der Zusatz der eigenen Web-Adresse unter dem Namen legitim ist. Nun kann man wahrlich darüber sinnieren, ob man das gut finden soll, aber wenns denn so ist...

            schönes Wochenende!

            Micha



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