USt-Erklärung nach Gewerbeaufgabe Kleinunternehmer

Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Dez 2003

Hallo Leute,

ich habe vor 1,5Monaten mein Gewerbe abgemeldet, hat keinerlei Umsätze-hab das Gewerbe also nie ausgeübt...


Nun möchte das FA nen kleinen Fragebogen ausgefüllt haben, den ich auch soweit ausgefüllt habe.

Allerdings hat mich der Sachbearbeiter darauf hingewiesen, dass man innerhalb eines Monats zur Abgabe einer Ust-Erklärung verpflichtet sei(wäre ich ja schon drüber..)

Naja, ich hatte bei der Steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmer Regelung gewählt, führe also keine USt ab und demnach auch keine aus.

Bin ich zur Abgabe verpflichtet?
Wenn ja, wie sieht diese USt Erklärung aus? Habe keinerlei Formulare dazu.

Dankeschön für Infos!

Grüsse

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: USt-Erklärung nach Gewerbeaufgabe Kleinunterne

    Hallo!

    1. Grundsätzlich richtige Aussage.

    2. Vordrucke zur Umsatzsteuerjahreserklärung findest Du z. B. unter

    => http://www.bundesamtsvordrucke.de/Dokumente/2002/ust...

    Dort gibt es zwar derzeit nur die Vordrucke bis 2002, aber da du ohnehin eine Erklärung mit 0 EUR stpfl. Umsatz abgibst, ändere einfach 2002 in 2003. Sonst frage bei dem Finanzamt noch einmal nach dem Vordruck 2003.

    Einzutragen ist der Gesamtumsatz 2003 als Kleinunternehmer bis zur Aufgabe in der Zeile 23 (für 2002) und 24 (für 2003).

    Ciao!
    Nemo

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      besten Dank(owt)

      [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
      wohl doch keine Pflicht zur Abgabe der USt-Erkläru

      Hi Nemo,

      nur zur Information.
      Als Kleinunternehmer ohne Ust ab zu führn brauch ich auch "natürlich" keine Ust- Erklärung ab zu geben, so zumindest der Sachbearbeiter beim FA, der Passus im Brief war nur eine Standardformulierung.

      So zumindest bei mir.

      Grüsse,
      Sven.

      • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
        Re: wohl doch keine Pflicht zur Abgabe der USt-Erk

        Hallo!

        Damit hat er sich unnötige Arbeit gespart (Vereinfachungsgründe). Nach dem Gesetzeswortlaut zwar nicht 100% richtig, aber ist ja auch egal...

        Ciao!
        Nemo

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