Umsatzsteuervoranmeldung

Von: , Frage gestellt am Do, 6. Apr 2000

Liebe Leute,

Ich hab mich zum Jahresbeginn als
selbständiger Grafikdesigner (Freiberufler)
beim FA angemeldet.
Im Betriebsfragebogen habe ich wegen der Höhe der zu erwartenden Umsätze die vierteljährliche Regelbesteuerung gewählt (wählen müssen)
Die USt-Vorauszahlung ist also nun zum 10.April zum ersten Mal fällig.

Was mich etwas irritiert ist, dass das FA zwar die Einkommenssteuervorauszahlung per Bescheid festgesetzt hat, aber sich überhaupt nicht zur USt geäussert hat.

1.
Soll ich mir die Formulare selbst abholen, oder melden die sich erst zum nächsten Quartal?

2.
Wie verfahre ich mit der USt von den Betriebsausgaben, bei denen ich mir nicht hundertprozentig sicher bin, ob sie letztlich auch anerkannt werden, zum Beispiel Fachzeitschriften, Onlinekosten etc. Einfach in gutem Glauben in die erste
Voranmeldung mit einberechnen?
Kann ich das später zu meinen Gunsten oder auch zu meinen
Ungunsten ändern? Etwa in der USt-Jahresanmeldung?
Oder ist dafür die "berichtigte Voranmeldung" gut?

Und zum Schluss noch die leidige Telekommunikationskosten-Frage:

3.
Habe ISDN-Anschluß - eine Privatnummer, eine Fax-, eine Ateliernummer.
Das Atelier befindet sich in der Wohnung und erfüllt m.E. alle Anforderungen eines häuslichen Arbeitszimmers.
Demnach kann ich die Kosten für das Bürotelefon und das Fax also voll als Betriebsausgaben absetzen. Was mach ich aber mit den 40,- ISDN Grundgebühren?

4.
T-Online benutze ich zur Datenübertragung der von mir erstellten Designs/Illustrationen an die Auftraggeber, zum Banking und zur Pflege meiner beruflichen Webseite.
Kann ich also guten Gewissens die T-online Kosten als Ausgaben verbuchen?
Einige Literaturstellen bejahen dies andere sprechen von geforderten Einzelnachweisen. (Sind so ca. 300,- im Monat)

5.
Kann ich die Kosten für das Webhosting (Strato) als Werbungskosten voll absetzen?

Viele Fragen- ich weiß, und ganz sicher auch einige für meinen Steuerberater, aber mich interessieren im Vorfeld eure Meinungen
und Erfahrungen.

Mit freundlichem Gruß,
Hendrik B. Jansen

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hi Hendrik, Im Betriebsfragebogen habe ich wegen der
    Höhe der zu erwartenden Umsätze die
    vierteljährliche Regelbesteuerung gewählt
    (wählen müssen)
    Den Fragebogen hättest Du besser nicht allein ausgefüllt. Die USt-Vorauszahlung ist also nun zum
    10.April zum ersten Mal fällig.
    Hast Du keine Dauerfristverlängerung angekreuzt und beantragt? Was mich etwas irritiert ist, dass das FA
    zwar die Einkommenssteuervorauszahlung
    per Bescheid festgesetzt hat, aber sich
    überhaupt nicht zur USt geäussert hat.
    Die USt ist eine Steuer, die Du selbst berechnen und anmelden mußt.
    Kommt hierbei ein Saldo zu Deinem Ungunsten heraus, mußt Du den Betrag auch eigenständig zahlen. 1.
    Soll ich mir die Formulare selbst
    abholen, oder melden die sich erst zum
    nächsten Quartal?
    Hast Du angekreuzt, daß Du Deine UStVA auf Papier und alleine machen willst; daß Du Formulare brauchst?
    Wenn nicht, mußt Du Dir welche holen, sofern Du dies allein tun willst. 2.
    Wie verfahre ich mit der USt von den
    Betriebsausgaben, bei denen ich mir nicht
    hundertprozentig sicher bin, ob sie
    letztlich auch anerkannt werden, zum
    Beispiel Fachzeitschriften, Onlinekosten
    etc. Einfach in gutem Glauben in die
    erste Voranmeldung mit einberechnen?
    Könnte "Schlimmstenfalls" Steuerhinterziehung sein, da Du Dir ja schon bewußt bist, daß es "unrechtmäßig" sein könnte. (USTVA beim StB kostet kaum über DM 100,00; meist ca. 37,00 + USt) Kann ich das später zu meinen Gunsten
    oder auch zu meinen
    Ungunsten ändern? Etwa in der
    USt-Jahresanmeldung?
    Eine Möglichkeit, bevor Du erwischt wirst. Oder ist dafür die "berichtigte
    Voranmeldung" gut?
    Die andere Möglichkeit, aber nur begrenzte Zeit nach dem Ende des VZ. Und zum Schluss noch die leidige
    Telekommunikationskosten-Frage:
    Die beantwortet Dir Dein StB am besten, weil ich Dir hier nur sagen kann, wie ICH es für mich handhabe :-))

    Ich habe z.B. einen ISDN-Anschluß: 2 Privatnummern, 1 Faxnummer, 1 DFÜ-Nummer und 1 Kanzleinummer. Dabei achte ich streng darauf, daß die Gespräche auch über die richtige MSN abgerechnet werden und kontrolliere dies mit meinem Einzelverbindungsnachweis.
    Mit jeder Rechnung teile ich die Gesprächskosten prozentual auf und benutze diesen Prozentsatz zur Verteilung der Grundgebühr.

    Die T-Online Verbindungen halte ich manuell fest; mit genauer Angabe Wo? Wielange? Warum? Da ich für berufl. Zwecke einen T-O eco und für private Zwecke einen T-o pro habe, kann ich meine Aufzeichnungen prima selber kontrollieren.
    Meine berufliche HP habe ich übrigens bei Strato. Die Kosten hierfür setze ich voll als BA an.Ich darf Dir hier aber meine URL nicht posten. Viele Fragen- ich weiß, und ganz sicher
    auch einige für meinen Steuerberater,
    Ja, frag den mal, denn je nach Auftrag sind Deine Fragen im Zusammenhang mit "einer anderen gebührenpflichtigen Leistung" zu sehen und sozusagen "im Preis drin"

    MfG

    Undine

    • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
      Re^2: Umsatzsteuervoranmeldung

      Hallo Undine,
      danke für deine prompte Antwort und für die gelungene Gratwanderung (persönliche Erfahrung statt Rechtsberatung) Den Fragebogen hättest Du besser nicht
      allein ausgefüllt.
      Wieso? Es gab nur die Wahlmöglichkeit vorauss. Jahresumsatz 'über' oder 'unter 32500'.
      Da ich den auf jeden Fall haben werde, warum sollte ich da was anderes ankreuzen?
      (übrigens ein Fragebogen der Finanzverwaltung NRW) Hast Du keine Dauerfristverlängerung
      angekreuzt und beantragt?
      Konnte man nicht ankreuzen, brauch ich aber auch nicht, die 10 Tage "Bearbeitungszeit" reichen mir eigentlich. Die USt ist eine Steuer, die Du selbst
      berechnen und anmelden mußt.
      Das weiß ich wohl, ich dachte nur, "die" würden meine Option nochmal irgendwie bestätigen und mich auf die Termine hinweisen. Hast Du angekreuzt, daß Du Deine UStVA
      auf Papier und alleine machen willst; daß
      Du Formulare brauchst?
      Konnte man wiederum nicht ankreuzen. Könnte "Schlimmstenfalls"
      Steuerhinterziehung sein,
      ... schon bewußt bist, daß es "unrechtmäßig"
      sein könnte.
      Nein, so meine ich das nicht. Ich will ja nichts in Täuschungsabsicht reinschreiben, aber wenn ich zum Beispiel in meiner ESt-Erklärung nach bestem Wissen ein Fachbuch angebe, dass das FA dann aber doch nicht anerkennt, das ist doch auch keine Steuerhinterziehung, oder?
      Genauso frag ich mich: soll ich in der UStVA jetzt alle Posten weglassen, wo alleine die vage Möglichkeit besteht, dass das FA die bei einer Prüfung für nicht absetzbar befindet, zum Beispiel Computer oder Fachzeitschriften etc?
      Die UStVA ist doch in gewissem Sinne "vorläufig", sonst bräuchte man doch die Abschlussanmeldung gar nicht.

      Sollte ich bei dieser ersten VA also besser auf Nummer Sicher gehen und dann bei
      der Jahresanmeldung alle jetzt noch unklaren Dinge wie Telekommunikationskosten etc. vom Steuerberater ergänzen lassen (mit Zinsvorteil für's FA) Eine Möglichkeit, bevor Du erwischt
      wirst.
      Nochmal, es geht hier nicht um Unrechtmässiges sondern um Dinge, die das FA im Ermessungsfall als nicht abzugsfähig beurteilt. Wo allgemein Rechtsunsicherheit herrscht. (Telekommunikation, Computer) Oder ist dafür die "berichtigte
      Voranmeldung" gut?
      Die andere Möglichkeit, aber nur
      begrenzte Zeit nach dem Ende des VZ.
      Aha, was heißt denn begrenzt?
      Warum nicht bis zur Jahresrechnung? Mit jeder Rechnung teile ich die
      Gesprächskosten prozentual auf und
      benutze diesen Prozentsatz zur Verteilung
      der Grundgebühr.
      Ist das eine anerkannte Methode?
      Verstößt das nicht gegen den Grundsatz von §12EstG ? Die T-Online Verbindungen halte ich
      manuell fest; mit genauer Angabe Wo?
      Wielange? Warum?
      Manuell? Und das wird akzeptiert?
      Also quasi ein Online-Fahrtenbuch?
      Nur dass diese manuellen Aufzeichnungen im
      Rechner selbst wohl kaum überprüft werden
      kann. Zwecke einen T-O eco und für private
      Zwecke einen T-o pro habe, kann ich meine
      Aufzeichnungen prima selber kontrollieren.
      Aber doch nicht auf dem selben Rechner?Dadurch würde der doch damit automatisch nicht mehr _ausschliesslich_ beruflich genutzt und somit nicht mehr absetzbar, oder? (Wieder §12EstG)

      Interessant wird es ja auch dann, wenn ich im nächsten Monat eine Flatrate haben werde...

      Vielen Dank nochmal für deine Geduld.
      Nochmals, ich will mir keinen Steuerberater sparen sondern an dieser Stelle Erfahrungen und Meinungen zu diesen Themen sammeln, sonst wäre diese Forum ja auch überflüssig.

      Hendrik

      • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
        Re^3: Umsatzsteuervoranmeldung

        Hallo Hendrik, danke für deine prompte Antwort und für
        die gelungene Gratwanderung (persönliche
        Erfahrung statt Rechtsberatung)
        *g* Das wäre eine "kostenlose" Steuerberatung geworden und damit ein Verstoß gegen meine Berufsordnung. Den Fragebogen hättest Du besser nicht
        allein ausgefüllt.
        Wieso?
        In diesem Fragebogen sind mE mehrere kleine Stolperfallen, die zwar nicht "endgültig" sind, aber sich störend auswirken können.
        (zB Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen viel zu hoch) (übrigens ein Fragebogen der
        Finanzverwaltung NRW)
        Mhm... NRW hatte ich tatsächlich noch nicht, aber eigentlich enthalten die alle dasselbe, nur an anderer Stelle. Selbst zwischen den NBL und Rheinland-Pfalz hatte ich kaum Unterschiede. Hast Du keine Dauerfristverlängerung
        angekreuzt und beantragt?
        Konnte man nicht ankreuzen, brauch ich
        aber auch nicht, die 10 Tage
        "Bearbeitungszeit" reichen mir
        eigentlich.
        In den meisten Fällen geht es nicht, um die Zeit für die Bearbeitung, sondern für die Zahlung. (Liquiditätsvorteil) Das weiß ich wohl, ich dachte nur, "die"
        würden meine Option nochmal irgendwie
        bestätigen und mich auf die Termine
        hinweisen.
        Das wäre mal eine echt gute Sache der FinVW, denn es kam schon oft vor, daß diese nach der Abgabe der 1. UStVA der Ansicht war, es käme ein anderer VA-Zeitraum zum tragen. (Versuche dies nicht zu verstehen, toleriere es einfach!) Hast Du angekreuzt, daß Du Deine UStVA
        auf Papier und alleine machen willst; daß
        Du Formulare brauchst?
        Konnte man wiederum nicht ankreuzen.
        Auf den Fragebögen habe ich immer die Frage "Werden Sie steuerlich betreut.....?" gefunden, aber is ja nun egal. Nein, so meine ich das nicht. Ich will ja
        nichts in Täuschungsabsicht
        reinschreiben, aber wenn ich zum Beispiel
        in meiner ESt-Erklärung nach bestem
        Wissen ein Fachbuch angebe, dass das FA
        dann aber doch nicht anerkennt, das ist
        doch auch keine Steuerhinterziehung,
        oder?
        Kennst Du den blöden Spruch: "Dummheit schützt vor Strafe nicht"?
        Ein Exkurs in das Steuerstrafrecht geht hier zu weit. Für Steuerhinterziehung muß zB immer der Vorsatz nachgewiesen werden.
        Eine "leichtfertige Steuerverkürzung" schafft man dagegen ganz schnell. Hier würde nur der "Verbotsirrtum" helfen, aber wenn man selbst schon Zweifel ( und diese noch öffentlich) hegt.... Genauso frag ich mich: soll ich in der
        UStVA jetzt alle Posten weglassen, wo
        alleine die vage Möglichkeit besteht,
        dass das FA die bei einer Prüfung für
        nicht absetzbar befindet, zum Beispiel
        Computer oder Fachzeitschriften etc?
        Das ist immer eine Gratwanderung. Ich versuche immer, alles was ich als abzugsfähig einstufe, logisch zu begründen und packe mir ggf. die betreffenden Fundstellen in die Akte. (Verbotsirrtum) Die UStVA ist doch in gewissem Sinne
        "vorläufig", sonst bräuchte man doch die
        Abschlussanmeldung gar nicht.
        Nicht so ganz: Sie steht nach AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, aber sie muß von Seiten des Stpfl. korrekt sein.
        Umsatzsteuersonderprüfungen (plötzlich und unerwartet, mitten im laufenden Jahr) sind keine Seltenheit. Sollte ich bei dieser ersten VA also
        besser auf Nummer Sicher gehen und dann
        bei
        der Jahresanmeldung alle jetzt noch
        unklaren Dinge wie
        Telekommunikationskosten etc. vom
        Steuerberater ergänzen lassen (mit
        Zinsvorteil für's FA)
        Da rät Dir dieser (StB) ganz sicher! Nochmal, es geht hier nicht um
        Unrechtmässiges sondern um Dinge, die das
        FA im Ermessungsfall als nicht
        abzugsfähig beurteilt. Wo allgemein
        Rechtsunsicherheit herrscht.
        (Telekommunikation, Computer)
        Also ob etwas abzugsfähig ist oder nicht, ist niemals eine Ermessensentscheidung.
        Gegen Rechtsunsicherheit helfen Verwaltungsanweisungen, Urteile und anhängige Verfahren. Mit jeder Rechnung teile ich die
        Gesprächskosten prozentual auf und
        benutze diesen Prozentsatz zur Verteilung
        der Grundgebühr.
        Ist das eine anerkannte Methode?
        Verstößt das nicht gegen den Grundsatz
        von §12EstG ?
        Die FinVerW rechnet von (fast) jedem Telefonanschluß in betrieblichen Räumen einen gewissen Prozentsatz als privat veranlasst.
        Telefon, PKW ... sind gängige "aufzuteilende" WG. § 12 trifft mE hier nicht, da eine konkrete Aufteilung möglich ist. (Fahrtenbuch, Einzelverb.n.) Die T-Online Verbindungen halte ich
        manuell fest; mit genauer Angabe Wo?
        Wielange? Warum?
        Manuell? Und das wird akzeptiert?
        Also quasi ein Online-Fahrtenbuch?
        Ja genau. Für das PKW-Fahrtenbuch ist "manuell" doch fast Vorschrift. (Es gibt ganz wenige anerkannte Programme) Nur dass diese manuellen Aufzeichnungen
        im
        Rechner selbst wohl kaum überprüft werden
        kann.
        Genau wie beim PkW, oder?
        PKW ---- Tachostand
        T-online ------- Minuten auf der Rechnung
        Seit Wegfall der Einwahlgebühr habe ich keine Probleme mehr mit dem Vergleich. Zwecke einen T-O eco und für private
        Zwecke einen T-o pro habe, kann ich meine
        Aufzeichnungen prima selber kontrollieren.
        Aber doch nicht auf dem selben
        Rechner?Dadurch würde der doch damit
        automatisch nicht mehr _ausschliesslich_
        beruflich genutzt und somit nicht mehr
        absetzbar, oder? (Wieder §12EstG)
        Kleiner Exkurs in mein Privatleben:
        Beide sind auf 1 Rechner, aber dieser Rechner gehört zu meinem Privatvermögen, da er zu mehr als 90% privat genutzt wird.
        Die Rechner in meinem BV sind zwar I-Net-fähig, kommunizieren aber nur mit DATEV.
        Das ist allerdings eine Frage des schutzes von Mandantendaten und nicht eine Frage von steuerlichem Abzug. Interessant wird es ja auch dann, wenn
        ich im nächsten Monat eine Flatrate haben
        werde...
        Das wird wirklich interessant, aber zum Thema Telefonkarten und Umsatzsteuer gibt es schon zahlreiche Anweisungen und Urteile... wird wohl hier ähnlich werden, kein (oder erschwerter) Vorsteuerabzug mangels Leistungskreis. Vielen Dank nochmal für deine Geduld.
        Nix für ungut, ich hab da Übung. Nochmals, ich will mir keinen
        Steuerberater sparen
        ... wäre mißlungen :-)) Stelle Erfahrungen und Meinungen zu
        diesen Themen sammeln, sonst wäre diese
        Forum ja auch überflüssig.
        Steuer- bzw. Rechtsberatung in Foren... darüber kann ich schon nen Aufsatz schreiben *seufz*

        Einen schönen Tag noch!
        MfG
        Undine

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