Pkw Unfallkosten als Werbungskosten?

Hi zusammen,
ich hatte mit meinem pkw einen leichten Auffahrunfall auf dem Weg zur Arbeit. Aus diversen Quellen habe ich erfahren dass ich diese Kosten von der Steuer absetzen kann.
zu folgenden Detailfragen hätte ich gerne noch ein paar infos:

  • wenn ich den unfall selbst verschuldet habe und den schaden über meine kasko und haftpflichtversicherung laufen lasse, kann ich die darausresultierende höhere schadensfreiheitsklasse von der steuer absetzen (sowohl haftpflicht als auch vollkasko). höhere beitrage in den nächsten 10 jahren.
    den selbstbehalt von 350 euro, den ich selbst für die vollkasko aufbringen musste, was ist mit dem?
    oder kann ich die werkstattrechnung angeben und das ganze so behandeln als hätte ich den schaden an meinem auto selbst bezahlt? würde wohl für mich günstiger sein, (stellt sich die frage ob dies rechtens ist).
  • polizei habe ich keine hinzugezogen. wie ist es mit dem nachweis das es sich um eine fahrt zur arbeit gehandelt hat. (unfallgegner und arbeitkollegen als zeugen nennen)

vielen dank im voraus
gruss matze

Hallo!

Grundsätzlich sind durch die Entfernungspauschale alle Aufwendungen abgegolten.

Ausnahmsweise können Unfallkosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte neben der Pauschale abgezogen werden.
Dies sind aber nur die nach Abzug der Versicherungserstattung verbleibenden Kosten (Selbstbeteiligung).
Wird der Schaden tatsächlich selbst bezahlt (Verzicht auf Versicherungsleistung), handelt es sich dagegen um abziehbare Unfallkosten in voller Höhe - dies ist jedenfalls hinsichtlich der Haftpflichtschäden eindeutig geklärt (vgl. Hinweis 42 „Unfallschäden“ zu Lohnsteuerrichtlinien 2002). Für die Kaskoschäden würde ich dies analog geltend machen.

Die erhöhten Versicherungsbeiträge sind Bestandteil der durch die Pauschale abgegoltenen Aufwendungen und daher in keinem Fall abziehbar als Werbungskosten.

Ciao!
Nemo