Hallo,
Ich bin selbstständig, und mir nicht sicher wie ich mein Auto gegenüber dem Finanzamt versteuern soll.
Laut Steuerberater soll ich die 1% Regelung in Anspruch nehmen,
und das Fahrzeuig (gebraucht 5 Jahre) auf 4 Jahre abschreiben.
Hier kurz die Daten:
Kaufpreis: 18300 Euro
Das Fahrzeug wird auf 24 Monate zu einem Zinssatz von 5.75% finanziert. Eine Anzahlung von 3700 Euro wurde geleistet.
Zinsen: 889,84 Euro auf die ganze Laufzeit.
Bruttolistenpreis: 53312 Euro (Mercedes E280)
Ich habe vor das Fahrzeug für 24 Monate zu fahren, und dann wieder zu verkaufen. Wenn ich nun von der 1% Regelung ausgehe komme ich pro Monat auf ca. 618 Euro (1% plus 16 % MwSt)so dass ich pro Jahr 7416 Euro Privatanteil bezahlen muss.
Als Ausgaben habe ich mal pro Jahr grob überschlagen:
360 Euro Garage
1500 Euro Benzin (ca 15000 Kilometer)
738 Euro Versicherung
190 Euro KFZ Steuer
200 Euro Inspektion
300 Euro Reifen
200 Euro Rechtsschutz
40 Euro Öl
3540 Euro gesamt.
Nun meine Frage. Gibt es eine Möglichkeit das ganze kostengünstiger über die Bühne zu bringen (1% Regelung) denn nach abzug der Kosten bleiben ja immer noch 3876 Euro pro Jahr übrig.
Im Privatvermögen befindet sich ein VW-Passat Bj. 89, und ein Fiat Panda der jedoch ab August 2004 keinen Tüv mehr bekommt.
Gruß
Andreas
Hallo,
Ich bin selbstständig, und mir nicht sicher wie ich mein Auto
gegenüber dem Finanzamt versteuern soll.
Laut Steuerberater soll ich die 1% Regelung in Anspruch
nehmen,
und das Fahrzeuig (gebraucht 5 Jahre) auf 4 Jahre abschreiben.
Hallo Andreas,
sieh doch mal hier http://www.steuernetz.de/content/ste2002/anln/firmen… rein.
Gerd
Hallo Andreas,
sieh doch mal hier
http://www.steuernetz.de/content/ste2002/anln/firmen…
rein.
Gerd
Hallo Gerd,
ich denke ich werde das dann wohl mit einem Fahrtenbuch machen, denn nach nochmaliger Rechnung ist mir aufgefallen, dass ich die Abschreibung falsch berechnet hatte, und so nur die hälfte davon zur Berechnung nehmen kann. (Abschreibung 4 Jahre, und ich will nach 2 Jahren schon wieder verkaufen)
Dann kommt dann noch der Verkaufserlös hinzu, welcher ebenfalls wieder versteuert werden muss, wenn ich das alles dagegen rechne zahle ich mit der 1% Regelung drauf.
Kapiere ich sowieso nicht, dass man für ein gebrauchtes Fahrzeug einen prozentualen Anteil vom Neupreis bezahlen muss, und dann kommt noch hinzu dass das nie aufhört auch nicht nach der Abschreibung.
Gruß
Andreas
Kapiere ich sowieso nicht, dass man für ein gebrauchtes
Fahrzeug einen prozentualen Anteil vom Neupreis bezahlen muss,
und dann kommt noch hinzu dass das nie aufhört auch nicht nach
der Abschreibung.
hi andreas,
ganz einfach, die regel ist einzelbelege und ordentliches fahrtenbuch. eigentlich sollte die 1% methode nur die ausnahme (weil pauschalierung) sein. jedoch wird der einfachheit halber oft die 1% die regel sein und fahrtenbuch (hoher aufwand) nur dann genutzt, wenn pauschalierung zu unsinnigen ergebnissen führt (wie bei dir)!
mfg vom
showbee