Gilt Grundfreibetrag für Spekulationssteuer?

Hallo,

gilt der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer (7235 Euro) auch zusammengerechnet mit den Jahresgewinnen aus selbständiger Arbeit für die Aktien-Spekulationssteuer?

Rechenbeispiel:

Ein Mann ist selbständig mit einer Firma und zockt nebenbei privat an der Börse.
Der Jahresgewinn seiner Firma beträgt magere 3000 Euro, an der Börse hat er 4200 Euro Gewinn im Jahr durch Daytrading erzielt.

Zusammengerechnet sind dies 7200 Euro Gewinn.

Gilt nun der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer (7235 Euro) für beide Einkünfte oder muss er die 4200 Euro Aktiengewinn ab dem 1. Euro voll versteuern, und wenn ja: mit welchem Steuersatz?

Hallo!

Der Grundfreibetrag - also der Betrag, bis zu dem keine Steuer festzusetzen ist - bezieht sich auf das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE). Das zvE ist die Summe aller Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher „Spekulationsgeschäft“ genannt) gehören zu den sonstigen Einkünften. Deshalb wirkt sich der Grundfreibetrag auch beim Daytrading aus.

Ciao!
Nemo