Hallo Experten,
zwischen den Jahren mal eine Frage zur buchhalterischen Behandlung von PayPal-Zahlungen.
Folgender Sachverhalt: Ich nutze PayPal, um Waren zum Wiederverkauf im Ausland einzukaufen. Dabei nutze ich zwei verschiedene Möglichkeiten:
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PayPal bucht bei einer Zahlung den Betrag direkt von der (geschäftlichen) Kreditkarte ab,
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ich zahle ein Guthaben vom Geschäftsgirokonto auf das PayPal-Konto ein, von dem dann nach und nach Zahlungen abgezogen werden.
Wie sollte man das eurer Meinung nach in der EÜR handhaben?
Meine Idee wäre, das PayPal-Konto wie ein zweites Bankkonto zu behandeln. Einzahlungen auf das PayPal-Konto und Kreditkartenabbuchungen würden dann in der EÜR nicht auftauchen (nicht erfolgswirksame Umbuchungen). Stattdessen buche ich immer dann, wenn vom PayPal-Konto etwas gezahlt wird. Kann man das so machen?
Vielen Dank und einen guten Rutsch!
Sebastian
Hallo!
Meine Idee wäre, das PayPal-Konto wie ein zweites Bankkonto zu
behandeln. Einzahlungen auf das PayPal-Konto und
Kreditkartenabbuchungen würden dann in der EÜR nicht
auftauchen (nicht erfolgswirksame Umbuchungen). Stattdessen
buche ich immer dann, wenn vom PayPal-Konto etwas gezahlt
wird. Kann man das so machen?
Ja. PayPal ist m. E. eine Zahlungsabbwicklung, bei der das Geld gerade nicht sofort in fremde Hände gelangt, sondern zunächst treuhänderisch verwahrt wird. In Treuhandfällen ist das Vermögen aber wirtschaftlich dem Treugeber (=Dir) zuzurechnen. Deshalb erfolgt zunächst auch kein stuerlich relevanter Abfluss. Im Ergebnis also wie ein anderes Bankkonto.
Ciao!
Nemo
Meine Idee wäre, das PayPal-Konto wie ein zweites Bankkonto zu
behandeln.
hi,
genau so, macht man ja auch mit kreditkarten konten so, bei denen am ende des monats noch ein schulden-saldo stehen bleibt. bei einer bilanz muss sowas ja ausgewiesen werden. und bei der EÜR stört ein bank-konto mehr oder weniger nicht.
mfg vom
showbee