Steuererklärung 2002, Verteilung von Nachzahlunge

Wir haben in 2002 eine Nachzahlung von Arbeitslosengeld für das Jahr 2000 und 2001 erhalten und außerdem eine Rentennachzahlung. Muß ich den gesamten Betrag im Jahr 2002 versteuern, oder kann ich die Nachzahlung für 2000 auf das Jahr 2000 zurücktragen und ebenso die für 2001 auf 2001?

Wir haben in 2002 eine Nachzahlung von Arbeitslosengeld für
das Jahr 2000 und 2001 erhalten und außerdem eine
Rentennachzahlung. Muß ich den gesamten Betrag im Jahr 2002
versteuern, oder kann ich die Nachzahlung für 2000 auf das
Jahr 2000 zurücktragen und ebenso die für 2001 auf 2001?

Hi,

im Einkommensteuerrecht gilt bei den o.g. Einkunftsarten das sog. „Zuflußprinzip“. d.h., dass in dem Jahr versteuert wird in dem die Beträge vereinnahmt werden - also 2002…Arbeitslosengeld unterliegt ohnehin „nur“ dem Progressionsvorbehalt…

Gruß und frohes neues Jahr

Inder