Ich habe für 2003 meinen Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung
ermittelt.
Ich habe natürlich einen Haufen Belege von den Ausgaben. Muss ich
die jetzt alle kopieren und bei der Steuererklärung mit Einreichen
oder ist eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
ausreichend?
Falls ich wirklich alle Ausgabenbelege einreichen muss: Gilt das
Gleiche auch für alle Einnahmen, d.h. ich muss alle meine Rechnungen
kopieren?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die auf dem Finanzamt über
150 Seiten Belege glücklich sind…
bei gewinneinkünften (gewerbe, freiberufler, land/forstwirte) besteht die möglichkeit einer betriebsprüfung (FA kommt zu dir und schaut sich alle belege an). deswegen reicht die EÜR im detail und die nachfrage durch das FA von kuriosen positionen oft aus. meistens werden auch während der veranlagung schon die weichen gestellt ob/wann mal eine prüfung nachschauen kommt.
bei den überschusseinkünften (nichtselbständige, kapitaleinkünfte, vermietung, sonstige eink.) besteht die möglichkeit nicht, weshalb hier oft belege bei der veranlagung begutachtet werden wollen und manche StB stapelweise belege/belegkopien einreichen.