Rückerstattung von Steuern auf Kapitalzinsen

Von: , Frage gestellt am Fr, 7. Apr 2000

Ich habe in der Steuererklärung 1998 vergessen, Zinseinkünfte aus meiner Lebensversicherung anzugeben. Die dort abgeführten Steuern bekäme ich zurück, da ich unter dem Freibetrag liege. Den Steuerbescheid habe ich bereits erhalten. Meine Frage: Muß ich diesen nun anfechten oder kann ich die Zinseinkünfte, bzw. die Steuern daraus, noch für 1999 geltend machen ?

Danke !

Dietmar Lucas

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Rückerstattung von Steuern auf Kapitalzinsen

    Hallo Dietmar,
    der Steuerbescheid 1998 ist vermutlich schon unanfechtbar, weil älter als einen Monat.
    Da Du aber nur Kapitalertragsteuer erstattet haben möchtest, braucht der Steuerbescheid nicht geändert werden, denn an der festgesetzten Steuer ändert sich ja nichts.
    Du mußt einen Antrag auf Änderung der Abrechnung 1998 (heißt wirklich so!) stellen, die Originalsteuerbescheinigung der Lebensversicherung beifügen, und schon bekommst Du die Steuer zurück.

    Gruß
    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Re^2: Rückerstattung von Steuern auf Kapitalzinsen

      Hallo Peter,
      danke für die Antwort. Noch eine zusatzfrage: Kann man den Antrag immer noch stellen oder gibt es da ein zeitliches Limit ?

      Danke
      Dietmar

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Rückerstattung von Steuern auf Kapitalzinsen

        Der Antrag ist innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist (heißt wirklich so !) möglich, also innerhalb von 4 Jahren.

        Gruß
        Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Nochmals Danke !

          Tausend Dank, hast mir gerade einen Haufen Geld gerettet !

          MfG
          Dietmar

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