Rückerstattung von Steuern auf Kapitalzinsen
Von: , Frage gestellt am Fr, 7. Apr 2000
Ich habe in der Steuererklärung 1998 vergessen, Zinseinkünfte aus meiner Lebensversicherung anzugeben. Die dort abgeführten Steuern bekäme ich zurück, da ich unter dem Freibetrag liege. Den Steuerbescheid habe ich bereits erhalten. Meine Frage: Muß ich diesen nun anfechten oder kann ich die Zinseinkünfte, bzw. die Steuern daraus, noch für 1999 geltend machen ?
Danke !
Dietmar Lucas
