Ich habe viel gesucht aber so richtig schlau bin ich noch immer nicht geworden. Die Sache ist so: Ich bin in einem Hauptberuf Angestellte, im Nebenberuf berate ich über Ernährungsgfragen und vertreibe Nahrungsergänzungen und Wasserfilter. Dafür habe ich meinen PC in meinem Schlafzimmer stehen, da sich sonst kein geeigneter, und vor allem separater Raum gefunden hat.
Jetzt habe ich gelesen, dass in einem solchen Fall (Nebenerwerb) sich das Arbeitszimmer - auch wenn es kein separater Raum ist, dieser aber überwiegend für die berufliche Tätigkeit genutzt wird - tatsächlich zum Teil (bis zu max. 1.250 €) absetzen lässt. Stimmt das und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Hallo!
Um es kurz zu machen: Kosten für ein „häusliches Arbeitszimmer“ im steuerlichen Sinne sind hier nicht abziehbar. Setze einen plausiblen Anteil der PC-Kosten als Ausgaben ab, denn allein diese Kosten sind ausnahmsweise im Aufteilungswege von der Privatsphäre abgrenzbar.
Ciao!
Nemo
Hallo Dagmar,
dann versuche doch mal, dein Schlafzimmer als Arbeitszimmer anzugeben.
Ich wette, der Finanzbeamte wird dich nach deiner eigentlichen Tätigkeit fragen !!!
Nichts für ungut !
Peter
Jetzt habe ich gelesen, dass in einem solchen Fall
(Nebenerwerb) sich das Arbeitszimmer - auch wenn es kein
separater Raum ist, dieser aber überwiegend für die berufliche
Tätigkeit genutzt wird - tatsächlich zum Teil (bis zu max.
1.250 €) absetzen lässt. Stimmt das und wenn ja, wo kann ich
das nachlesen?
Hallo Dagmar,
ich habe auch im privaten Haushalt auch ein Geschäftszimmer, das vom Finanzamt auch anerkannt wird. Du musst nur darauf achten, dass dieses Zimmer kein Durchgangszimmer ist, also es muss ein Zimmer sein, das mit einer Türe versehen ist, und bei dem du ungestört arbeiten kannst.
Allerdings in deinem Fall wird es wohl etwas schwierig werden dem Finanzbeamten zu erlären dass dein Schlafzimmer dein Büroraum ist.
Wenn du mal eine Steuerprüfung bekommst, möchte dieser Beamte dann auch dein Geschäftsraum sehen.
Gruß
Andreas