Krankenversicherung ansetzen

Von: , Frage gestellt am Sa, 3. Jan 2004

moin!

meine Frau ist beamtin und jetzt 2004 im erziehungsurlaub.

sie ist zu 50 % privat versichert, da 50 % beihilfeberechtigt.

ich verdiene nun das geld und bin freiwillig in der GKV. nun muss natürlich ihr PKV-Beitrag weiterbezahlt werden und geht nochmal von meinem Netto runter.

frage: kann ich das irgendwie geltend machen? es sind immerhin 200 Euro, die noch mal vom bereits versteuerten Gehalt runtergehen.

wie stelle ich das am besten an? gleich einen freibetrag eintragen?

gruß

matthias

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Krankenversicherung ansetzen

    Hallo!

    Die freiwillige private Kranken-/ Pflegeversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen und kann daher von dem betroffenen selbst in der Steuererklärung (Mantelbogen 3. Seite/ Zeile 68) abgesetzt werden, im Falle der Ehegatten-Zusammenveranlagung entsprechend in der gemeinsamen Steuererklärung.

    Ciao!
    Nemo

    • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
      Ergänzung

      Eintragung auf der Lohnsteuerkarte § 39a Abs.1 Nr.2, Abs.2 S.2,4, Abs.3 EStG:

      Die Krankenversicherung der Ehefrau kann auf Antrag beim Finanzamt als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Ehemanns mit eingetragen werden, wenn insgesamt ein Freibetrag von mehr als 1.200 EUR zu berücksichtigen ist. In diesen Betrag sind auch etwaige Werbungskosten einzubeziehen.

      Ciao!
      Nemo

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