von Schwester, die eine geinge Rente erhält und nicht berufstätig ist
und ein Kind zu Hause hat.
Kann man diese Unterstützung steuerlich geltend machen?
Wenn ja, wie muss ich da vorgehen.
Der Betrag ist nicht so hoch, aber immerhin so ca. 500-1000 Euro im Jahr.
Vielen Dank für Informationen!
Grüße
Carolin
Hallo!
Derartige Unterstützungsleistungen sind nicht abziehbar (§ 12 Nr.2 EStG), da keine Sonderausgabe (§ 10ff. EStG) vorliegt und für den Abzug als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG) der gesetzliche Unterhaltsanspruch zwischen Geschwistern erforderlich wäre. Ein solcher besteht aber nach § 1601 ff. BGB nicht.
Ciao!
Nemo
Danke Nemo!
Wann wäre es denn eine Sonderausgabe?
Grüße
Caro
Wann wäre es denn eine Sonderausgabe?
hi,
unterstützung des geschiedenen ehegatten gegen unterschrift auf der anlage U (bedeutet empfänger versteuert die leistung).
also für dich auch nicht möglich!
mfg vom
showbee