ich möchte bald einen Shop im Internet aufbauen udn ahbe da noch ein paar Fragen.
Solange ich nicht über 16.617EUR Umsatz komme muss ich als sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen. Ist dies auch in meinem Fall so wenn ich international verkaufe?
Wenn ich den Shop so aufbaue, dass ich nur nach Deutschland verkaufe, muss ich trotzdem eine internationale Steuernummer haben?
Wie lange dauert in der Regel die Beantragung einer Umsatzsteuernr. (national und international)?
Solange ich nicht über 16.617EUR Umsatz komme muss ich als
sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen.
… und darfst in deinen rechnungen keine ausweisen (für deine gewerblichen kunden ein nachteil)
Wenn ich den Shop so aufbaue, dass ich nur nach Deutschland
verkaufe, muss ich trotzdem eine internationale Steuernummer
haben?
weiß ich nicht, glaube aber schon. warum? kost ja nix
Wie lange dauert in der Regel die Beantragung einer
Umsatzsteuernr. (national und international)?
die (nationale) steuernummer wurde angelegt, als du deinen gewerbeschein geholt hast. die (internationale) ust-id kriegste sogar telefonisch beim finanzamt in saarlouis mitgeteilt.
Solange ich nicht über 16.617EUR Umsatz komme muss ich als
sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen.
… und darfst in deinen rechnungen keine ausweisen (für deine
gewerblichen kunden ein nachteil)
falsch, für gewerbliche Kunden ist die Umsatzsteuer ohnehin
ein durchlaufender Posten…also völlig egal…
selber falsch. wenn er als kleinunternehmer unter den 16.617 euro bleibt und sich infolgedessen dazu entschließt, keine umsatzsteuer ans FA abzuführen, dann darf er sie auch nicht von seinen gewerblichen kunden einziehen (bei den nicht-gewerblichen kunden ist das egal - für beide seiten). aber für gewerbliche kunden ist das fehlen der gesonderten mwst-ausweisung eben kein „durchlaufender posten“ mehr. deshalb ist es für die immer besser, wenn die mwst gesondert ausgewiesen wird. das senkt die mwst-zahllast ans FA.
Rg. 100,00 Euro + 16% = 116,00 Euro > Kunde bezahlt 116,00 Euro und bekommt 16,00 Euro Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !
Rg. 100,00 Euro ohne ! USt > Kunde bezahlt 100,00 Euro und bekommt keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !
wo liegt dein Problem ???
Gruß Inder
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Rg. 100,00 Euro + 16% = 116,00 Euro > Kunde bezahlt 116,00
Euro und bekommt 16,00 Euro Vorsteuer vom Finanzamt
erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !
Rg. 100,00 Euro ohne ! USt > Kunde bezahlt 100,00 Euro und
bekommt keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge:
Belastung 100,00 Euro !
wo liegt dein Problem ???
nicht mein prob. - ich weise die ust aus. aber das von maxes gewerblichen kunden (was den maxe als lieferanten uninteressanter macht):
kunde kauft bei maxe waren für 116 euro und bezahlt an maxe 116 euro.
kunde kann bei seiner einkommensteuererklärung (im nächsten jahr) ausgaben i.h.v. 116 euro geltend machen.
kunde kauft bei paule waren für 100 + 16% = 116 euro und bezahlt an maxe 116 euro.
kunde kann bei seiner monatlichen ust-voranmeldung (oder jenachdem, wie er die zahllast abführt) die 16 euro sofort voll abziehen (durchlaufender posten), und bei seiner einkommensteuererklärung (im nächsten jahr) ausgaben i.h.v. 100 euro geltend machen.
also … wo kauft der kunde lieber? (ausgehend von einem ‚bis auf die preisgestaltung‘ vollkommenen markt)
oder anders:
kaufst du lieber ne limo für 1,25 euro, oder eine für 1 euro + -,25 euro pfand?
Rg. 100,00 Euro + 16% = 116,00 Euro > Kunde bezahlt 116,00
Euro und bekommt 16,00 Euro Vorsteuer vom Finanzamt
erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !
Rg. 100,00 Euro ohne ! USt > Kunde bezahlt 100,00 Euro und
bekommt keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge:
Belastung 100,00 Euro !
wo liegt dein Problem ???
nicht mein prob. - ich weise die ust aus. aber das von maxes
gewerblichen kunden (was den maxe als lieferanten
uninteressanter macht):
kunde kauft bei maxe waren für 116 euro und bezahlt an maxe
116 euro.
kunde kann bei seiner einkommensteuererklärung (im nächsten
jahr) ausgaben i.h.v. 116 euro geltend machen.
gehe davon aus, du redest hier von einem gewerblichen kunden
wieso soll maxe hier 116 verlangen - wenn er von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht und keine USt ausweist wird er die ware für 100 verkaufen - die USt hat doch mit seiner kalkulation nichts zu tun ???
kunde kauft bei paule waren für 100 + 16% = 116 euro und
bezahlt an maxe 116 euro.
kunde kann bei seiner monatlichen ust-voranmeldung (oder
jenachdem, wie er die zahllast abführt) die 16 euro sofort
voll abziehen (durchlaufender posten), und bei seiner
einkommensteuererklärung (im nächsten jahr) ausgaben i.h.v.
100 euro geltend machen.
also … wo kauft der kunde lieber? (ausgehend von einem ‚bis
auf die preisgestaltung‘ vollkommenen markt)
s.o. - ist egal…
oder anders:
kaufst du lieber ne limo für 1,25 euro, oder eine für 1 euro +
-,25 euro pfand?
ich kauf entweder ne limo für 1,00 Euro oder für 1,00 Euro mit Pfand, dass ich zurückbekomme - bleibt sich für mich gleich…
ich glaub unser missverständnis ist darin begründet, weil wir nicht geklärt haben, ob maxe seine ware (wenn er keine USt abführt) für 116,00 oder nur für 100,00 verkauft…wenn er für 100,00 ohne Umsatzsteuer, oder für 116,00 incl. USt, immer vorausgesetzt gewerbliche kunden, verkauft, dann ist es für den kunden egal (abgesehen von verschiebungen, die durch die Erstattung der Vosteuer vom FA entstehen können…
IM EINKAUF LIEGT DER GEWINN
hallo (hab mal ein bißchen quote gelöscht
gehe davon aus, du redest hier von einem gewerblichen kunden
jep!
wieso soll maxe hier 116 verlangen - wenn er von der
Kleinunternehmerregelung gebrauch macht und keine USt ausweist
wird er die ware für 100 verkaufen - die USt hat doch mit
seiner kalkulation nichts zu tun ???
wenn er von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht und keine USt ausweist, ist das seinen warenlieferanten egal - die vorsteuer muß er trotzdem zahlen. wenn er z.b. waren für 85 euro + 16% = 97,75 euro einkauft, und sie für 100 euro verkauft, wo bliebe dann seine gewinnspanne? und wenn er stattdessen 116 euro verlangt, ist er zu teuer …
oder anders:
kaufst du lieber ne limo für 1,25 euro, oder eine für 1 euro +
-,25 euro pfand?
ich kauf entweder ne limo für 1,00 Euro oder für 1,00 Euro
mit Pfand, dass ich zurückbekomme - bleibt sich für mich
gleich…
diese möglichkeit war aber doch nicht gegeben! du hast ja als wenig-trinker nicht die möglichkeit, dich von der pfandzahlpflicht befreien zu lassen *§$%&?*
ich glaub unser missverständnis ist darin begründet, weil
wir nicht geklärt haben, ob maxe seine ware (wenn er keine USt
abführt) für 116,00 oder nur für 100,00 verkauft…wenn er
für 100,00 ohne Umsatzsteuer, oder für 116,00 incl. USt, immer
vorausgesetzt gewerbliche kunden, verkauft, dann ist es für
den kunden egal (abgesehen von verschiebungen, die durch die
Erstattung der Vosteuer vom FA entstehen können…
und ich glaub, unser missverständnis ist darin begründet, weil wir nicht geklärt haben, ob maxe in gewinnerzielungsabsicht wirtschaften möchte (deshalb die gewinnspanne), oder ob ihm das egal sein kann, weil seine gewerblichen kunden die mehrkosten, die maxe durch die anwendung der kleinunternehmerregelung entstehen, großzügig auffangen.
zuerst: die kleinunternehmergrenze liegt seit dem 1.1.2003 bei 17.500 EUR p.a.!
und dann: wie inder schon schrieb, es kommt darauf an, welchen betrag der kleinunternehmer „durchsetzen“ kann. kann er die 116 durchsetzen (weil private kunden), ist die KU natuerlich für ihn besser, denn
der privatmann zahlt 116,- so oder so
wenn er KU ist, braucht er die 16,- nicht ans FA zahlen
aber: ist der kunde unternehmer (vorsteuerabzugsberechtigt), dann muss er mit dem nettoverkaufspreis für den unternehmer rechnen. dem unternehmer wird es nun egal sein, ob er
beim KU für 100,- + null kauft oder
beim regelunternehmer 116,- zahlt und 16,- zurückerhält
aber: der unternehmer wird nicht beim KU kaufen, wenn dieser für 116,- verkaufen will! der unternehmer wäre ja blöde…
ergo: die entscheidung KU oder nicht, muss mehrfach überlegt sein:
kundenstamm (private ja/nein)
vorsteuerabzug für anschaffungsinvestitionen
dauerhaftigkeit der unterschreitung der 17.500 EUR grenze
admininistrativer mehraufwand der ust-ausweisung (ustva monatlich!)
o.k. - wenn man die situation im hinblick auf den wareneinkauf von maxe mit berücksichtigt hast du recht - diskussion ging aber um den kunden…und der kann bei o.g. gestaltung des vk von maxe von gleichen verhältnissen, ob mit oder ohne ust, ausgehen…
glaube wir sollten jetzt mal wieder was arbeiten…
Gruß Inder
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