Wie ist das mit interna. Umsatsteuer?

Hallo,

ich möchte bald einen Shop im Internet aufbauen udn ahbe da noch ein paar Fragen.

  • Solange ich nicht über 16.617EUR Umsatz komme muss ich als sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen. Ist dies auch in meinem Fall so wenn ich international verkaufe?

  • Wenn ich den Shop so aufbaue, dass ich nur nach Deutschland verkaufe, muss ich trotzdem eine internationale Steuernummer haben?

  • Wie lange dauert in der Regel die Beantragung einer Umsatzsteuernr. (national und international)?

Danke Maxe

Hallo,

  • Solange ich nicht über 16.617EUR Umsatz komme muss ich als
    sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen.

… und darfst in deinen rechnungen keine ausweisen (für deine gewerblichen kunden ein nachteil)

  • Wenn ich den Shop so aufbaue, dass ich nur nach Deutschland
    verkaufe, muss ich trotzdem eine internationale Steuernummer
    haben?

weiß ich nicht, glaube aber schon. warum? kost ja nix

  • Wie lange dauert in der Regel die Beantragung einer
    Umsatzsteuernr. (national und international)?

die (nationale) steuernummer wurde angelegt, als du deinen gewerbeschein geholt hast. die (internationale) ust-id kriegste sogar telefonisch beim finanzamt in saarlouis mitgeteilt.

lg, pit

Hallo,

  • Solange ich nicht über 16.617EUR Umsatz komme muss ich als
    sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen.

… und darfst in deinen rechnungen keine ausweisen (für deine
gewerblichen kunden ein nachteil)

falsch, für gewerbliche Kunden ist die Umsatzsteuer ohnehin ein durchlaufender Posten…also völlig egal…

  • Wenn ich den Shop so aufbaue, dass ich nur nach Deutschland
    verkaufe, muss ich trotzdem eine internationale Steuernummer
    haben?

weiß ich nicht, glaube aber schon. warum? kost ja nix

wozu, was soll ein Kunde in D mit einer USt-ID Nummer anfangen…

  • Wie lange dauert in der Regel die Beantragung einer
    Umsatzsteuernr. (national und international)?

die (nationale) steuernummer wurde angelegt, als du deinen
gewerbeschein geholt hast.

  • deine Steuernummer für Umsatzsteuer entspricht in der Regel deiner Steuernummer für Einkommensteuer, falls du schon eine hast…

die (internationale) ust-id

kriegste sogar telefonisch beim finanzamt in saarlouis
mitgeteilt.

  • Bundesamt für Finanzen in Saarlouis !!!

lg, pit

Gruß Inder

Hallo,

eine kleine Anmerkung dazu: meines Wissens ist es so, dass man als Kleinunternehmer keine internationle USt-ID erhält.

Gruß

Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

  • Solange ich nicht über 16.617EUR Umsatz komme muss ich als
    sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen.

… und darfst in deinen rechnungen keine ausweisen (für deine
gewerblichen kunden ein nachteil)

falsch, für gewerbliche Kunden ist die Umsatzsteuer ohnehin
ein durchlaufender Posten…also völlig egal…

selber falsch. wenn er als kleinunternehmer unter den 16.617 euro bleibt und sich infolgedessen dazu entschließt, keine umsatzsteuer ans FA abzuführen, dann darf er sie auch nicht von seinen gewerblichen kunden einziehen (bei den nicht-gewerblichen kunden ist das egal - für beide seiten). aber für gewerbliche kunden ist das fehlen der gesonderten mwst-ausweisung eben kein „durchlaufender posten“ mehr. deshalb ist es für die immer besser, wenn die mwst gesondert ausgewiesen wird. das senkt die mwst-zahllast ans FA.

lg, pit

Beispiel:

Abrechnung an gewerbliche Kunden:

Rg. 100,00 Euro + 16% = 116,00 Euro > Kunde bezahlt 116,00 Euro und bekommt 16,00 Euro Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !

Rg. 100,00 Euro ohne ! USt > Kunde bezahlt 100,00 Euro und bekommt keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !

wo liegt dein Problem ???

Gruß Inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Beispiel:

Abrechnung an gewerbliche Kunden:

Rg. 100,00 Euro + 16% = 116,00 Euro > Kunde bezahlt 116,00
Euro und bekommt 16,00 Euro Vorsteuer vom Finanzamt
erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !

Rg. 100,00 Euro ohne ! USt > Kunde bezahlt 100,00 Euro und
bekommt keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge:
Belastung 100,00 Euro !

wo liegt dein Problem ???

nicht mein prob. - ich weise die ust aus. aber das von maxes gewerblichen kunden (was den maxe als lieferanten uninteressanter macht):

kunde kauft bei maxe waren für 116 euro und bezahlt an maxe 116 euro.
kunde kann bei seiner einkommensteuererklärung (im nächsten jahr) ausgaben i.h.v. 116 euro geltend machen.

kunde kauft bei paule waren für 100 + 16% = 116 euro und bezahlt an maxe 116 euro.
kunde kann bei seiner monatlichen ust-voranmeldung (oder jenachdem, wie er die zahllast abführt) die 16 euro sofort voll abziehen (durchlaufender posten), und bei seiner einkommensteuererklärung (im nächsten jahr) ausgaben i.h.v. 100 euro geltend machen.

also … wo kauft der kunde lieber? (ausgehend von einem ‚bis auf die preisgestaltung‘ vollkommenen markt)

oder anders:
kaufst du lieber ne limo für 1,25 euro, oder eine für 1 euro + -,25 euro pfand?

lg, pit

Hallo,

Beispiel:

Abrechnung an gewerbliche Kunden:

Rg. 100,00 Euro + 16% = 116,00 Euro > Kunde bezahlt 116,00
Euro und bekommt 16,00 Euro Vorsteuer vom Finanzamt
erstattet…Folge: Belastung 100,00 Euro !

Rg. 100,00 Euro ohne ! USt > Kunde bezahlt 100,00 Euro und
bekommt keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet…Folge:
Belastung 100,00 Euro !

wo liegt dein Problem ???

nicht mein prob. - ich weise die ust aus. aber das von maxes
gewerblichen kunden (was den maxe als lieferanten
uninteressanter macht):

kunde kauft bei maxe waren für 116 euro und bezahlt an maxe
116 euro.
kunde kann bei seiner einkommensteuererklärung (im nächsten
jahr) ausgaben i.h.v. 116 euro geltend machen.

  • gehe davon aus, du redest hier von einem gewerblichen kunden

  • wieso soll maxe hier 116 verlangen - wenn er von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht und keine USt ausweist wird er die ware für 100 verkaufen - die USt hat doch mit seiner kalkulation nichts zu tun ???

kunde kauft bei paule waren für 100 + 16% = 116 euro und
bezahlt an maxe 116 euro.
kunde kann bei seiner monatlichen ust-voranmeldung (oder
jenachdem, wie er die zahllast abführt) die 16 euro sofort
voll abziehen (durchlaufender posten), und bei seiner
einkommensteuererklärung (im nächsten jahr) ausgaben i.h.v.
100 euro geltend machen.

also … wo kauft der kunde lieber? (ausgehend von einem ‚bis
auf die preisgestaltung‘ vollkommenen markt)

s.o. - ist egal…

oder anders:
kaufst du lieber ne limo für 1,25 euro, oder eine für 1 euro +
-,25 euro pfand?

  • ich kauf entweder ne limo für 1,00 Euro oder für 1,00 Euro mit Pfand, dass ich zurückbekomme - bleibt sich für mich gleich…

  • ich glaub unser missverständnis ist darin begründet, weil wir nicht geklärt haben, ob maxe seine ware (wenn er keine USt abführt) für 116,00 oder nur für 100,00 verkauft…wenn er für 100,00 ohne Umsatzsteuer, oder für 116,00 incl. USt, immer vorausgesetzt gewerbliche kunden, verkauft, dann ist es für den kunden egal (abgesehen von verschiebungen, die durch die Erstattung der Vosteuer vom FA entstehen können…

Gruß Inder

IM EINKAUF LIEGT DER GEWINN
hallo (hab mal ein bißchen quote gelöscht :wink:

  • gehe davon aus, du redest hier von einem gewerblichen kunden

jep!

  • wieso soll maxe hier 116 verlangen - wenn er von der
    Kleinunternehmerregelung gebrauch macht und keine USt ausweist
    wird er die ware für 100 verkaufen - die USt hat doch mit
    seiner kalkulation nichts zu tun ???

wenn er von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht und keine USt ausweist, ist das seinen warenlieferanten egal - die vorsteuer muß er trotzdem zahlen. wenn er z.b. waren für 85 euro + 16% = 97,75 euro einkauft, und sie für 100 euro verkauft, wo bliebe dann seine gewinnspanne? und wenn er stattdessen 116 euro verlangt, ist er zu teuer …

oder anders:
kaufst du lieber ne limo für 1,25 euro, oder eine für 1 euro +
-,25 euro pfand?

  • ich kauf entweder ne limo für 1,00 Euro oder für 1,00 Euro
    mit Pfand, dass ich zurückbekomme - bleibt sich für mich
    gleich…

diese möglichkeit war aber doch nicht gegeben! du hast ja als wenig-trinker nicht die möglichkeit, dich von der pfandzahlpflicht befreien zu lassen *§$%&?*

  • ich glaub unser missverständnis ist darin begründet, weil
    wir nicht geklärt haben, ob maxe seine ware (wenn er keine USt
    abführt) für 116,00 oder nur für 100,00 verkauft…wenn er
    für 100,00 ohne Umsatzsteuer, oder für 116,00 incl. USt, immer
    vorausgesetzt gewerbliche kunden, verkauft, dann ist es für
    den kunden egal (abgesehen von verschiebungen, die durch die
    Erstattung der Vosteuer vom FA entstehen können…

und ich glaub, unser missverständnis ist darin begründet, weil wir nicht geklärt haben, ob maxe in gewinnerzielungsabsicht wirtschaften möchte (deshalb die gewinnspanne), oder ob ihm das egal sein kann, weil seine gewerblichen kunden die mehrkosten, die maxe durch die anwendung der kleinunternehmerregelung entstehen, großzügig auffangen.

wir schaffen das noch!
lg, pit

2 anmerkungen noch…

hi,

zuerst: die kleinunternehmergrenze liegt seit dem 1.1.2003 bei 17.500 EUR p.a.!

und dann: wie inder schon schrieb, es kommt darauf an, welchen betrag der kleinunternehmer „durchsetzen“ kann. kann er die 116 durchsetzen (weil private kunden), ist die KU natuerlich für ihn besser, denn

  1. der privatmann zahlt 116,- so oder so
  2. wenn er KU ist, braucht er die 16,- nicht ans FA zahlen

aber: ist der kunde unternehmer (vorsteuerabzugsberechtigt), dann muss er mit dem nettoverkaufspreis für den unternehmer rechnen. dem unternehmer wird es nun egal sein, ob er

  1. beim KU für 100,- + null kauft oder
  2. beim regelunternehmer 116,- zahlt und 16,- zurückerhält

aber: der unternehmer wird nicht beim KU kaufen, wenn dieser für 116,- verkaufen will! der unternehmer wäre ja blöde…

ergo: die entscheidung KU oder nicht, muss mehrfach überlegt sein:

  • kundenstamm (private ja/nein)
  • vorsteuerabzug für anschaffungsinvestitionen
  • dauerhaftigkeit der unterschreitung der 17.500 EUR grenze
  • admininistrativer mehraufwand der ust-ausweisung (ustva monatlich!)

etc.

mfg vom

showbee

o.k. - wenn man die situation im hinblick auf den wareneinkauf von maxe mit berücksichtigt hast du recht - diskussion ging aber um den kunden…und der kann bei o.g. gestaltung des vk von maxe von gleichen verhältnissen, ob mit oder ohne ust, ausgehen…

glaube wir sollten jetzt mal wieder was arbeiten…:smile:

Gruß Inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo,

eine kleine Anmerkung dazu: meines Wissens ist es so, dass man
als Kleinunternehmer keine internationle USt-ID erhält.

Gruß

Sebastian

Ja ich habe gerade mein Bundesamt für Finanzen in Saarlouis angerufen und das stimmt. Ich bekomme als Kleinunternehmer keine Ust ID.

Ich bekomme zwar eine Ust ID aber habe dann nicht mehr die Vorteile eines Kleinunternehmers. *heul*

Was mach ich jetzt? Ich möchte doch nur einen Internetshop aufbauen!!!

Kann mir da jemand Tipps geben was ich am besten mache???

Danke Maxe

jep - frohes schaffen noch! o.w.t.
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