KFZ- Steuer für laufendes oder vergangenes Jahr?

Zahlt man die KFZ-Steuer für das laufende im Voraus oder für das vergangene Jahr rückwirkend?

hi,

kfz-steuer zahlt man im voraus. § 6 KfzStG! wenn das auto abgemeldet, verkauft wird, wird der steuerbescheid automatisch geändert und das guthaben erstattet.

mfg vom

showbee

Vielen Dank, jetzt ist alles klar! Grüsse aus Sachsen

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