Stklasse 2 und ESt-Erklärung

Hi,

ich habe Steuerklasse 2, weil mein Mann (inzwischen getrennt von mir) das ganze jahr im Ausland berufstätig ist.

Bin ich zur Angabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Kinder leben bei mir, Trennung bereits 2002, deshalb kommt eine gemeinsame Veranlagung für 03 nicht mehr in betracht.

Gruß und Danke

Katja

Hallo!

ich habe Steuerklasse 2, weil mein Mann (inzwischen getrennt
von mir) das ganze jahr im Ausland berufstätig ist.
Kinder leben bei mir, Trennung bereits 2002, deshalb kommt
eine gemeinsame Veranlagung für 03 nicht mehr in betracht.

=> Wegen dauernden Getrenntlebens gibt es zunächst keine Ehegattenveranlagung, so dass die Abgabepflicht für eine Einzelveranlagung zu prüfen ist.

=> Abweichend von der in § 25 Abs.3 EStG verankerten grundsätzlichen Abgabeverpflichtung schränkt § 56 S.1 Nr.2b EStDV für Einzelveranlagungen die Abgabepflicht auf die in § 46 Abs.2 und 2a EStG genannten Fälle ein, nachfolgend sinngemäß wiedergegeben:

§46 Abs.2 Nr.:

  1. andere als Lohneinkünfte über 410 EUR oder
  2. mehrere Lohnsteuerkarten (2.LStK mit Steuerklasse 6) oder
  3. Personen mit Pensionsanwartschaften, bei denen aber trotzdem die normalen Lohnsteuertabellen (zu hohe Vorsorgepauschale!) angewendet wurden oder
    3a. (irrelevant)
  4. Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen (außer Behinderten-/Hinterbliebenen-Pauschbetrag) oder
  5. ermäßigter Lohnsteuerabzug für Abfindungen u.ä. oder
  6. zur Vermeidung doppelten Ehegattensplittings bei Trennung und Heirat des Ex im gleichen Jahr oder
  7. (irrelevant)
    sowie
    § 46 Abs.2a:
    Steuerfreie geringfügige Beschäftigung bis März 2003 (altes Recht) und insgesamt positive weitere Einkünfte.

=> Unter Berücksichtigung dessen ergibt sich aus deinen Angaben keine Abgabepflicht, wenn Du vom Finanzamt nicht ausdrücklich aufgefordert worden bist.

Ciao!
Nemo

Hallo,

zu deiner Frage kann ich dir leider keine Antwort geben, wollte dich aber nur informieren, dass ab 01.01.2004 nur noch demjenigen die Kl. 2 zusteht, der wirklich völlig alleinstehend ist (also nicht mit einem Partner oder volljährigen Kind -für das kein Kindergeld mehr zusteht- zusammen eine Haushaltsgemeinschaft bildet).

Es ist noch nicht völlig geklärt wie die Einwohnerämter zwecks evtl. Klassenänderung für 2004 reagieren. Es wird aber wahrscheinlich so sein, dass am 20.09.2004 die Steuerkarten für das Jahr 2005 erstmal mit der Kl. 1 ausgestellt werden und dann der Run einsetzt, dass diejenigen denen Kl. 2 zusteht (ohne Haushaltsgemeinschaft)zum Einwohneramt rennen und ändern müssen.
Eine Erkundigung beim deinem Einwohneramt in den nächsten Tagen, Wochen wär ganz hilfreich, um vielleicht schon jetzt diese Erklärung abzugeben.

Gruß
Petra