Freiberufler: welche Kosten darf ich ansetzen?

Hallo Leute,

bin dabei meinen ersten Gewinn als freiberuflicher Trainer zu machen (Projektmanagement etc). Dabe habe ich noch einige offene Punkte - manchmal will ich auch nur eine Bestätigung hören, damit ich weiss, dass ich nichts falsch mache.
Könnt Ihr mir ein paar Hinweise geben? Vielen Dank, Joost

  • Mobiltelefon
    Kann ich die Kosten voll ansetzen oder muss ich einen privaten Anteil ermitteln?

  • Telefon. Anfang des Jahres habe ich unter einer Telefonnummer sowohl privat als auch geschäftlich Anrufe getätigt. Muss ich einen %Anteil ermitteln, den ich ansetzen kann oder gibt es eine Faustregel? (habe einen Einzelverbindungsnachweis)

  • Kfz-Kosten. Ich habe gelernt, dass ich alle Kosten für meinen PkW ansetzen kann, wenn ich monatlich 1% des Anschaffungswertes als Einnahme verbuche. Stimmt das?

  • Energieversorgung und sonstige Kosten der Wohung. Sollte ich die Gesamtkosten der Wohnung über die Quadratmeter auf den geschäftlich genutzten Teil umlegen?

  • Internetkosten. Habe eine Flatrate. Klar nutze ich das sowohl beruflich, als auch privat. Soll ich dreist 100% beruflich ansetzen oder was könnte Sinn machen?

  • Krankenversicherung? Haftpflicht? Unfall? BFA ? Sind das berufliche Kosten?

  • Renovierungskosten? Kann ich Tapeten etc. anteilsmässig ansetzen? Was ist mit einer neu gekauften Küche?

  • Grunderwerbsteuer?

nochmals vielen Dank allen, die den Nerv hatten so weit zu lesen !

hi,

wie wäre es mit einem steuerberater? der kann dir alles genau erklären und kanns dir auch begründen und ratschläge zur praktischne umsetzung machen…

  • Mobiltelefon
    Kann ich die Kosten voll ansetzen oder muss ich einen privaten
    Anteil ermitteln?

privatanteil ermitteln!

  • Telefon. Anfang des Jahres habe ich unter einer
    Telefonnummer sowohl privat als auch geschäftlich Anrufe
    getätigt. Muss ich einen %Anteil ermitteln, den ich ansetzen
    kann oder gibt es eine Faustregel? (habe einen
    Einzelverbindungsnachweis)

privatanteil ermitteln! ein jahr EVN durchrechnen und dann %satz für folgejahre anwenden reicht!

  • Kfz-Kosten. Ich habe gelernt, dass ich alle Kosten für
    meinen PkW ansetzen kann, wenn ich monatlich 1% des
    Anschaffungswertes als Einnahme verbuche. Stimmt das?

ja!

  • Energieversorgung und sonstige Kosten der Wohung. Sollte ich
    die Gesamtkosten der Wohnung über die Quadratmeter auf den
    geschäftlich genutzten Teil umlegen?

wenn ein arbeitszimmer besteht, ja!

  • Internetkosten. Habe eine Flatrate. Klar nutze ich das
    sowohl beruflich, als auch privat. Soll ich dreist 100%
    beruflich ansetzen oder was könnte Sinn machen?

objektiv sachlich einen %wert in minutennutzung pro tag festlegen, dokumentieren und den %satz anwenden.

  • Krankenversicherung? Haftpflicht? Unfall? BFA ? Sind das
    berufliche Kosten?

nein, vorsorgeaufwendungen. mantelbogen (ESt1A) seite 3 eintragen!

  • Renovierungskosten? Kann ich Tapeten etc. anteilsmässig
    ansetzen? Was ist mit einer neu gekauften Küche?

nein, nur tapeten fürs arbeitszimmer, küche NEIN.

  • Grunderwerbsteuer?

erhöht die anschaffungskosten von grund&boden&gebäude --> erhöht abschreibungsanteil --> erhöht ggf. abzugsfähigen %teil des arbeitszimmers.

mfg vom

showbee