Ich habe zwei Fragen:
1.Ich habe im Jahr 2002 vergessen Kindergeld für meine 20jährige Tochter, welche sich nach der Berufsausbildung wieder in der Schulausbildung befindet, zu beantragen. Meine Steuererklärung hat ergeben, dass sich der Kinderfreibetrag für mich steuerbegünstigend auswirkt, da ich kein Kindergeld erhalten habe. Im Einkommensteuerbescheid wurde mir aber erhaltenes Kindergeld berechnet.Nach Einspruch wurde mir Seitens des FA erklärt, ich hätte keinen Anspruch auf Kinderfreibetrag, da ich das Kindergeld nachträglich für diese Zeit beantragen könnte.Ist das rechtens?
2. Erhalte ich zukünftig Kindergeld für meine Tochter,mittlerweile über 21 Jahre und immer noch in Schulausbildung ohne Einkommen, wenn sie außwärts wohnt und nicht zu meinem Haushalt gehört (hat eine Eigentumswohnung in unserem eigenen Haus).Für ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
MfG Peter
Ich habe zwei Fragen:
1.Ich habe im Jahr 2002 vergessen Kindergeld für meine
20jährige Tochter, welche sich nach der Berufsausbildung
wieder in der Schulausbildung befindet, zu beantragen. Meine
Steuererklärung hat ergeben, dass sich der Kinderfreibetrag
für mich steuerbegünstigend auswirkt, da ich kein Kindergeld
erhalten habe. Im Einkommensteuerbescheid wurde mir aber
erhaltenes Kindergeld berechnet.Nach Einspruch wurde mir
Seitens des FA erklärt, ich hätte keinen Anspruch auf
Kinderfreibetrag, da ich das Kindergeld nachträglich für diese
Zeit beantragen könnte.Ist das rechtens?
M.E. nicht - es kommt auf das tatsächlich erhaltene kindergeld an - solltest du später doch kindergeld nachbeantragt haben meldet dies die familienkasse dem finanzamt und der steuerbescheid wird gem. 175AO geändert - lass dir mal die rechtsgrundlage sagen, warum das FA den KiFB ablehnt…
- Erhalte ich zukünftig Kindergeld für meine
Tochter,mittlerweile über 21 Jahre und immer noch in
Schulausbildung ohne Einkommen, wenn sie außwärts wohnt und
nicht zu meinem Haushalt gehört (hat eine Eigentumswohnung in
unserem eigenen Haus).Für ihre Hilfe würde ich mich sehr
freuen.
MfG Peter
- i.d.R. bis zum 27. Lj. - wenn sie auswärts untergebracht ist, ist es für dich sogar noch günstiger, da du anspruch auf einen höheren ausbildungsfreibetrag hast…
Gruß Inder