Hi,
Aber die Frage steht immernoch offen:
muss ich die steuer zurückzahlen, wenn ich das Gewerbe
abmelde? oder soll ich die ruhenlassen, weil ich papa werde
und keine zeit habe?
wie gewünscht, wird erledigt:
Auszug aus Kommentar Schmidt zu § 15 TZ 31:
„Mehrjährige, über die Anlaufphase hinausgehende Verluste und die Feststellung, dass der Betrieb nach Wesensart und Betriebsführung derzeit objektiv nicht geeignet is, nachhaltig Gewinne zu erzielen, indizieren das Fehlen einer Gewinnabsicht, rechtfertigen aber alleine noch nicht die Annahme, dass diese fehlt. Von Bedeutung ist ferner, ob aus der Sicht eines sachkundigen Beobachters ein Betrieb nach der Wesensart und/oder Bewirtschaftung objektiv un/-geeignet ist, mit Totalgewinn zu arbeiten (BFH IV R 4/95 BFH 98 NV 947) und die Reaktion des Steuerpflichtigen, z.B. die Einstellung des Betriebs. Wird eine mit Gewinnabsicht begonnene Tätigkeit mangels Gewinnen wieder eingestellt, wird die Abwicklung noch von der ursprünglichen Absicht getragen. Anlaufverluste sind jedoch nicht stets abziehbar (BFH X R 106/95 BFH 99 NV 1081). Zu nebenberuflichen Tätigkeiten BFH X R 106/97 BFH 2001 NV 160.“
Und was heißt das?
Es ist jeder Einzelfall zu prüfen. Bei deiner Konstellation ist es wahrscheinlich, dass die Verluste weiterhin anerkannt bleiben, wenn du jetzt den Betrieb abmeldest als Konsequenz aus der Erkenntnis, dass er nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu einem Totalgewinn führen kann. Ein Ruhenlassen füht nicht zu diesem gewünschten Ergebnis.
Viele Grüße
C.