Anwaltsrechnungen wegen Baustreit absetzbar

Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Apr 2000

Ich liege mit meiner Baufirma im Streit, somit habe ich schon sehr viele und auch hohe Anwaltsgebühren bezahlen müssen. Kann ich die Rechnungen bei meiner Einkommensteuererklärung mit absetzen und wenn ja, wo muß der Betrag eingetragen werden. Ich bekomme nämlich die Bauförderung vom Finanzamt und bin mir nicht sicher, ob damit schon alles, was das Haus betrifft, abgegolten ist.
Gruß iris

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Was 'machst' Du denn mit dem Bauwerk?

    Hallo Iris, Ich liege mit meiner Baufirma im Streit,
    somit habe ich schon sehr viele und auch
    hohe Anwaltsgebühren bezahlen müssen.
    Kann ich die Rechnungen bei meiner
    Einkommensteuererklärung mit absetzen und
    wenn ja, wo muß der Betrag eingetragen
    werden.
    Was ist es für ein Bauwerk?
    (EFH, MFH, Gewerbeimmo)

    Erzielst Du Einkünfte damit?
    (vermietet, eigengewerblich oder eigenberuflich genutzt)

    Oder wohnst Du selbst darin? Ich bekomme nämlich die
    Bauförderung vom Finanzamt
    Eigenheimzulage?
    Sonderabschreibung?
    Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG?

    Wann Baubeginn?
    Schon fertig?
    Schon eingezogen?
    ....????

    Ein paar mehr Details und am besten nach dem Motto: "Was wäre, wenn jemand...."

    MfG
    Undine

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