Doppelte Haushaultführung

Ein paar Fragen zur doppelten Haushaltführen.

Seit dem letzten Jahr Oktober ist meine Frau aus beruflichen Gründen von Göttingen nach Karlsruhe gezogen. Ich wohne noch in Göttingen und meine Frau fährt jedes Wochenende von Karlsruhe zu mir. In Karlsruhe haben wir eine 1-Zimmer Wohnung gemietet, in Göttingen eine 3-Zimmer Wohnung. Was müssen wir nun bei der doppelten Haushaltführen beachten ? Muss Sie wie ich als Erstwohnsitz Göttingen angeben ? Die Miete und sonstige Kosten in Karlsruhe: müssen die von einem Gemeinschaftskonto abgerechnet werden ? Oder kann es nur ein Konto von meiner Frau sein ? Die Fahrten zwischen Karlsruhe und Göttingen könne die auch geltend gemacht werden ? Könne auch Fahrten abgerechnet werden die über eine Mitfahrgelegenheit getätigt werden (kostet ja auch was, es gibt nur keine Quittung).

Viele Fragen ich weiss, aber wenn mir jemand auf die eine oder andere Frage antwort geben könnte wäre uns schon sehr geholfen.

Hallo Gerd,

Seit dem letzten Jahr Oktober ist meine Frau aus beruflichen
Gründen von Göttingen nach Karlsruhe gezogen. Ich wohne noch
in Göttingen und meine Frau fährt jedes Wochenende von
Karlsruhe zu mir. In Karlsruhe haben wir eine 1-Zimmer Wohnung
gemietet, in Göttingen eine 3-Zimmer Wohnung. Was müssen wir
nun bei der doppelten Haushaltführen beachten ?

Die Situation entspricht so typisch dem, was § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr 5 EStG meint, dass man dabei eigentlich nichts falsch machen kann.

Muss Sie wie
ich als Erstwohnsitz Göttingen angeben ?

Bei der Veranlagung werden die Meldeverhältnisse maximal als Indiz, nie als Beweis gewertet. Weil aber die Rückfrage beim Einwohnermeldeamt sehr einfach ist, erfolgt sie oft: Die Veranlagung geht leichter und schneller, wenn sie Erstwohnsitz = GÖ und Zweitwohnsitz = KA meldet.

Die Miete und
sonstige Kosten in Karlsruhe: müssen die von einem
Gemeinschaftskonto abgerechnet werden ? Oder kann es nur ein
Konto von meiner Frau sein ?

Eindeutiger ists, wenn es ein Konto von Deiner Frau ist: „Werbungskosten sind auch (…) notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer (…) doppelten Haushaltsführung entstehen“. Also ihre Aufwendungen, denn sie hat ja den doppelten HH in KA begründet. Wenn Ihr aber generell bloß ein gemeinsames Konto führt, ist dieses kein Schaden, und Ihr braucht nicht deswegen extra in KA ein Konto aufzumachen.

Die Fahrten zwischen Karlsruhe
und Göttingen können die auch geltend gemacht werden?

Ja, außerdem Mehraufwendungen für Verpflegung in KA drei Monate lang wie Reisekostenpauschalen.

Können
auch Fahrten abgerechnet werden die über eine
Mitfahrgelegenheit getätigt werden (kostet ja auch was, es
gibt nur keine Quittung).

Wenn sie über Mitfahrzentrale vermittelt werden, gibt es auf jeden Fall darüber einen Beleg. Nach einer Quittung kann man den Mitnehmer fragen - für ihn ändert sich steuerlich in der Regel dadurch nichts. Wenn es keine gibt, kann man die Aufwendungen nachvollziehbar und so konkret wie möglich darstellen.

Für Wochenenden ohne Heimfahrt können die Aufwendungen für Ferngespräche in Ansatz gebracht werden (auch hier: am besten Nachweis, sonst möglichst konkrete Darstellung).

Der Teil-Umzug zur Begründung und bei Beendigung des doppelten HH zählt ebenfalls zu den „notwendigen Aufwendungen“, die steuerlich wirksam sind.

Schöne Grüße vom Rhein zur Leine

MM

Ich bin beeindruckt !
Vielen Dank für diese Antwort. Sie hilft uns sehr viel weiter, auch wenn wir viel lieber zusammen wohnen würden.

nochmals Danke !

Gerd.

Ein paar Fragen zur doppelten Haushaltführen.

Mich würde die doppelte Haushaltsführung auch interessieren. Ist zwar bei mir ein etwas anderer Fall, aber wo finde ich eine Aufstellung was alles geltend gemacht werden kann, wenn ein Ehepaar 2 Wohnungen auf Grund auseinanderliegender Arbeitsstellen anmieten muss (Heimahrten jede Woche).
Bernd

Hallo Bernd,

die vollständige Darstellung des Textes, den der Sachbearbeiter bei Deiner Veranlagung auch benutzt, steht in Abschnitt 43 Lohnsteuerrichtlinien einschließlich zugehörige Hinweise H 43 1-11.

Ob der Volltext der EStR im Web veröffentlicht ist, hab ich nicht überprüft. Übersichtlicher zu lesen und zu „mappen“ ist jedenfalls (z.B.) die gedruckte Ausgabe „Wichtige Steuerrichtlinien“ vom NWB-Verlag Herne/Berlin, kostet etwa acht Euro.

Schöne Grüße

MM