ich mache mir über folgendes Szenario Gedanken:
Es gibt 5 Geschwister. Eines dieser Geschwister (ledig, kinderlos) stirbt und hinterläßt den anderen vieren ein ganz erkleckliches Vermögen.
Können diese vier sich nun die Erbschaftssteuer ersparen, indem sie mit diesem Vermögen eine Stiftung gründen ? Die Stiftung soll die vier und deren Angehörige bei schwerer Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit unterstützen.
ich mache mir über folgendes Szenario Gedanken:
Es gibt 5 Geschwister. Eines dieser Geschwister (ledig,
kinderlos) stirbt und hinterläßt den anderen vieren ein ganz
erkleckliches Vermögen.
Können diese vier sich nun die Erbschaftssteuer ersparen,
indem sie mit diesem Vermögen eine Stiftung gründen ? Die
Stiftung soll die vier und deren Angehörige bei schwerer
Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit unterstützen.
Danke schon mal im voraus.
Hallo Björn,
Dazu gibt es mindestens 15 Möglichkeiten.
Auf dem ersten Weg kann man die direkte Erbschaftssteuer immer vermeiden.
Das Problem liegt in der Stiftung da hat jede so ihre eigenen…
Nach heutigem Recht soll aber geändert werden unterliegen Stiftungen 30 Jahre der Erbschaftssteuer
und wie überall wird da auch von einer in die andere hin und her geschoben.
du mußt das auch über den Notar machen und der macht es eh wie er es meint.
inwiefern unterliegt eine Stiftung der Erbschaftssteuer ?
Wenn sie das Vermögen erhält ?
Grüsse, Björn.
Hallo Björn,
Dazu gibt es mindestens 15 Möglichkeiten.
Auf dem ersten Weg kann man die direkte Erbschaftssteuer immer
vermeiden.
Das Problem liegt in der Stiftung da hat jede so ihre
eigenen…
Nach heutigem Recht soll aber geändert werden unterliegen
Stiftungen 30 Jahre der Erbschaftssteuer
und wie überall wird da auch von einer in die andere hin und
her geschoben.
du mußt das auch über den Notar machen und der macht es eh wie
er es meint.
bei diesem Thema bin ich eigentlich völlig ahnungslos, aber irgendwie möchte ich doch bezweifeln, dass durch die Gründung einer Stiftung nach dem der Erblasser bereits gestorben ist, sich da irgend etwas machen lässt.
Oder verstehe ich Deine Beschreibung falsch?
Können diese vier sich nun die Erbschaftssteuer ersparen,
indem sie mit diesem Vermögen eine Stiftung gründen ? Die
Stiftung soll die vier und deren Angehörige bei schwerer
Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit unterstützen.
Die Stiftung müsste nach meinem Gefühl spätestens mit Tod des Erblassers, das heisst im Testament gegründet werden und auch als Erbe eingesetzt werden.