Rechnungszusatz der Ust-Befreiung

Hallo zusammen,

ich bin als freiberufliche Dozentin tätig und muss - soweit mir bekannt ist - keine Mwst auf meine Rechnungen aufschlagen.

Bis jetzt habe ich einfach folgenden Zusatz aufgeführt: „Der Betrag ist rein netto, da keine Umsatzsteuerpflicht für freiberufliche Tätigkeit als Dozentin.“ Allerdings frage ich mich, ob das so ausreichend ist oder ob ich den Paragrafen aufführen muss. Kann ich das irgendwo herauslesen oder wisst Ihr Bescheid?

Danke im voraus,

Irena

Hallo Irena,

Vorsicht! Umsatzsteuerbefreiung nur, wenn die Leistung für eine Hochschule iSd §§ 1 und 70 Hochschulrahmengesetz, für eine öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schule erbracht wird - dann: § 4 Nr. 21 b) aa) UStG - oder wenn sie für eine private Schule oder dergleichen erbracht wird, die als Ersatzschule staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt ist oder wenn die zuständige Landesbeörde bescheinigt, dass sie ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine vor einer jPdÖR abzulegende Prüfung vorbereitet - dann § 4 Nr. 21 b) bb) UStG.

Alle anderen Dozententätigkeiten sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Schöne Grüße

MM