Buchführung - verschiedene Währungen?

Hallo,

ich betreibe ein Online Mastering Studio (www.xarcmastering.com) als Kleinunternehmer.
Da ich Rechnungen in mehreren Währungen ausstelle und das Geld jeweils über PayPal empfange, ist meine Frage ob meine bisherige Vorgehensweise korrekt ist.

Wenn ein Kunde in einer anderen Währung ausser Euro zahlt, stelle ich die Rechnung dem Kunden z.b. in Dollar aus, warte auf den Geldeingang bei PayPal und transferiere das empfangene Geld sofort auf meine Euro-Balance bei PayPal. Dann schreibe ich diesen umgerechneten Betrag in Euro in mein Einnahmebuch und vergebe eine Belegnummer (was sich aus der gedruckten Rechnung in Dollar und dem Geldeingangsnachweis in Dollar von PayPal zusammensetz).
Die Frage ist jetzt, ist es ein Problem das im Einnahmebuch der Posten als Euro ausgewiesen ist aber auf dem dazugehörigen Beleg in Dollar oder Pfund usw. ?
Ich mache dies da sich die Kurse ja teilweise täglich deutlich ändern und ja eigentlich für den Steuerberater am Jahresende die PayPal Tauschkurse nichtmehr nachvollziehbar sind und deshalb meine Einnahmen inkorrekt wären und ich evtl. mehr Einkommenssteuer zahlen müsste.

Ist dies korrekt?

MfG,
Lorenz Vauck

ich betreibe ein Online Mastering Studio
(www.xarcmastering.com) als Kleinunternehmer.

hi,

ich gehe von umsatzsteuerlichen kleinunternehmer aus. dennoch kannst du für zwecke der einkommensteuer (gewinnermittlung) die amtlich festgelegten umsatzsteuer-umrechnungskurse nehmen.

der BMF legt für zwecke der umsatzsteuer immer nach ablauf des monats einen quasie monats-mittelkurs fest, welcher maßgeblich ist. nur für die nicht angegebenen kurse gelten die kassakurse.

bsp. hier die tabelle für 12/2003: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage21961/BM…

die anderen 11 monate 2003 findest du unter http://www.bundesfinanzministerium.de und dann in den sucher einfach „Umsatzsteuer-Umrechnungskurse“ eingeben.

wenn deine kurse nicht enorm zu ungunsten der finanzverwaltung abweichen, sollte es m.E. aber auch kein problem sein, wenn du für zwecke der gewinnermittlung immer die kassakurse nimmst.

mfg vom

showbee

Hi, sorry, hab vergessen zu sagen das ich keine Umsatzsteuer beanspruche! Mir geht es nur um die Gewinnermittlung für das Jahresende.
Also ist es kein Problem wenn ich das so aufführe (im Einnahmebuch in Euro (basierend auf dem Tauschkurs von PayPal) und auf der dazugehörigen Rechnung in der Ur-Währung)?
Der Tauschkurs von PayPal entspricht übrigens dem Interbank+4% Kurs und zu dem muss ich nun „leider“ immer wechseln und führe deshalb meinen tatsächlichen Gewinn in Euro auf. Da ich ja bei späterer Umrechnung miese oder plus machen würde.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]