Hallo!
Die Stadt Dortmund ist mit ihren Dividenden aus der xyz-AG beschränkt körperschaftssteuerpflichtig i.S. des § 2 S.2 KStG, weil die Dividenden inländischen Einkünfte, von denen ein Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, SolZ) vorzunehmen ist, sind.
So sagt das mein Lehrbuch. Allerdings verstehe ich den Ausdruck " von denen ein Steuerabzug vorzunehmen ist" nicht ganz, klingt für mich so als würde er sich auf die Körperschaftssteuer beziehen und nicht auf die Kapitalertragssteuer.
Bin ich als Katja R. auch beschränkt körperschaftssteuerpflichtig, weil ich 10 Aktien einer AG habe, die Dividenden ausschüttet??
Allerdings habe ich auch ein Sparbuch, bei dem ich keinen Freistellungsauftrag ersteilt habe - also wird mir von den Zinserträgen doch gleichfalls Kapitalertragssteuer und SolZ abgezogen. Wieso zählt das nicht genauso?
Bitte vermittelt einer Anfängerin in einfachen Worten den Sinn des § 2 Satz 2 KStG, denn sonst schreibt sie am Montag in ihrer Klausur eine schlechte Note 
Vielen Dank!!
Katja