Kinderfreibetrag Steuererklärung bei Geschiedenem?

Hallo zusammen,

ich versuche mich momentan mehr oder weniger erfolgreich bei der Lohnsteuererklärung für 2003.

Soweit klappt es ganz gut, bis auf die Kinderfreibeträge:

Also, ich bin seit 2002 geschieden, die beiden Kinder wohnen bei der Mutter, ich zahle Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Auf der Lohnsteuerkarte (Kl. 1) ist ein Kinderfreibetrag angegeben.

Jetzt die Frage:

Bei meinem Computer-Steuerprogramm wird gefragt, ob ich die Kinder steuerlich geltend machen will? Klar, habe ich angekreuzt und alles eingegeben (Name, abweichende Anschrift etc.).

Ich kann aber nirgendwo den Kinderfreibetrag (1,0) eintragen.

Ist das normal? Wird das vom Finanzamt gemacht?

Wie ist das mit dem Kindergeld? Ich habe das logischerweise nie bekommen, es wurde von vorneherein abgezogen vom Kindesunterhalt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruss

Hardy

Hallo zusammen,

ich versuche mich momentan mehr oder weniger erfolgreich bei
der Lohnsteuererklärung für 2003.

Soweit klappt es ganz gut, bis auf die Kinderfreibeträge:

Also, ich bin seit 2002 geschieden, die beiden Kinder wohnen
bei der Mutter, ich zahle Kindesunterhalt nach Düsseldorfer
Tabelle.

Auf der Lohnsteuerkarte (Kl. 1) ist ein Kinderfreibetrag
angegeben.

Jetzt die Frage:

Bei meinem Computer-Steuerprogramm wird gefragt, ob ich die
Kinder steuerlich geltend machen will? Klar, habe ich
angekreuzt und alles eingegeben (Name, abweichende Anschrift
etc.).

Ich kann aber nirgendwo den Kinderfreibetrag (1,0) eintragen.

  • musst du auch nicht - dafür ist die anlage kind gedacht…

Ist das normal? Wird das vom Finanzamt gemacht?

Wie ist das mit dem Kindergeld? Ich habe das logischerweise
nie bekommen, es wurde von vorneherein abgezogen vom
Kindesunterhalt.

  • zivilrechtlicher ausgleichsanspruch…du bekommst einen halben kinderfreibetrag und die hälfte des kindergeldes wird gegengerechnet…was steuerlich günstiger ist ermittelt dir dein steuerprogramm und danach das finanzamt bei der veranlagung

gruß inder

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruss

Hardy

Danke für die rasche Info.
Heisst das, das ich das Kindergeld angeben muss, obwohl ich es überhaupt nicht erhalten habe?

Grüsskes
Hardy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die rasche Info.
Heisst das, das ich das Kindergeld angeben muss, obwohl ich es
überhaupt nicht erhalten habe?

  • richtig…

Grüsskes
Hardy

Hallo zusammen,

ich versuche mich momentan mehr oder weniger erfolgreich bei
der Lohnsteuererklärung für 2003.

Soweit klappt es ganz gut, bis auf die Kinderfreibeträge:

Also, ich bin seit 2002 geschieden, die beiden Kinder wohnen
bei der Mutter, ich zahle Kindesunterhalt nach Düsseldorfer
Tabelle.

Auf der Lohnsteuerkarte (Kl. 1) ist ein Kinderfreibetrag
angegeben.

Jetzt die Frage:

Bei meinem Computer-Steuerprogramm wird gefragt, ob ich die
Kinder steuerlich geltend machen will? Klar, habe ich
angekreuzt und alles eingegeben (Name, abweichende Anschrift
etc.).

Ich kann aber nirgendwo den Kinderfreibetrag (1,0) eintragen.

  • musst du auch nicht - dafür ist die anlage kind gedacht…

Ist das normal? Wird das vom Finanzamt gemacht?

Wie ist das mit dem Kindergeld? Ich habe das logischerweise
nie bekommen, es wurde von vorneherein abgezogen vom
Kindesunterhalt.

  • zivilrechtlicher ausgleichsanspruch…du bekommst einen
    halben kinderfreibetrag und die hälfte des kindergeldes wird
    gegengerechnet…was steuerlich günstiger ist ermittelt dir
    dein steuerprogramm und danach das finanzamt bei der
    veranlagung

gruß inder

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruss

Hardy

Danke für die rasche Info.
Heisst das, das ich das Kindergeld angeben muss, obwohl ich es
überhaupt nicht erhalten habe?

  • richtig…

Boah - das ist aber (wen überrascht’s) ungerecht - der gezahlte Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt, das angerechnete Kindergeld wird aber mit reingenommen!!

Da müsste man doch glatt mal einer Klage einreichen…

Neee … das angerechnete Kindergeld musst du ja nicht deswegen angeben, damit du’s versteuern darfst, sondern damit die Günstigerprüfung vom Finanzamt gemacht wird. Entweder es passiert gar nix oder du bekommst sogar noch was drauf, wenn der Kinderfreibetrag günstiger für dich wär als das Kindergeld.

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Da müsste man doch glatt mal einer Klage einreichen…

hi,

aber bitte vorher die einschlägie literatur und rechtssprechung des BFH durchforsten, vielleicht fällt dir ja dann doch noch auf, dass alles in ordnung ist.

mfg vom

showbee - der sich gerade fragt warum alle gleich klagen wollen…

Das hälftige Kindergeld ist deshalb in die Vergleichsberechnung einzubeziehen, weil der Unterhalt, den Du eigentlich leisten müsstest, um das halbe Kindergeld gekürzt wird und Du also nur eine gekürzten Unterhalt zahlst (sog. zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch). Du hast damit das Kindergeld im Verrechnungswege erhalten. Hast Du ja auch selber gepostet, dass das Kindergeld von vornherein vom Unterhalt abgezogen wurde.

In Dein Steuerberechnungsprogramm musst Du ein halbes Kind eingeben und das hälftige Kindergeld (924.- Euro für 2002). Andere Eingaben (z. B. 0.- Euro Kindergeld) führen zu falschen Berechnungen durch das Programm und damit auch zu erheblichen Abweichungen zum Steuerbescheid des Finanzamt.

Danke für die vielen Infos. Jetzt habe ich es verstanden…
Es hat mir nicht eingeleuchtet, dass man einerseits Unterhalt zahlt, der steuerrechtlich nicht absetzbar ist, jedoch andererseits das erhaltene Kindergeld angegeben werden muss.
Dass angeben nicht automatisch versteuern heisst, habe ich jetzt gelernt :wink:

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