Hallo Forum,
kurze Frage: ist eine Innung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn nein, kann man diese Berechtigung beantragen?
Hallo Forum,
kurze Frage: ist eine Innung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn nein, kann man diese Berechtigung beantragen?
Hallo,
kurze Frage: ist eine Innung, eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts, vorsteuerabzugsberechtigt?
nein
Wenn nein,
kann man diese Berechtigung beantragen?
nein
Nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art gewerblich tätig und sind deshalb nur insoweit Unternehmer i.S.d. UStG. Nach Abschnitt 23 Abs. 1 Umsatzsteuerhandbuch (UStHB) fallen Innungen unter diese Regelung.
Ein Beispiel aus Abs. 22 Abs. 1 UStHB zur Veranschaulichung:
Soweit Vereine Mitgliedsbeiträge vereinnahmen, um den satzungsgemäßen Gemeinschaftszweck erfüllen zu können, liegt kein Leistungsaustausch vor, es ist also insoweit der nichtunternehmerische Bereich. (BStBl 85 II 176).
Ein Verein, der allgemein ideelle und wirtschaftliche Interessen eines Berufsstands wahrnimmt (Berufsverband) ist hierdurch nicht Unternehmer. Reine Hilfsumsätze dazu sind ebenfalls nichtunternehmerisch.
Eine Kantine des Vereins ist aber unternehmerische Tätigkeit.
Ich habe nie behauptet, dass Umsatzsteuer leicht ist 
Und hoffe, es hilft dir trotzdem weiter.
Viele Grüße
C.