Hallo,
bis wann muss man eigentlich die LSt-Erklärung abgegeben haben? Gibt es auch so eine Art Schonfrist.
Danke im voraus!
suylade
Hallo,
bis wann muss man eigentlich die LSt-Erklärung abgegeben haben? Gibt es auch so eine Art Schonfrist.
Danke im voraus!
suylade
hi,
abgabe bis zum 10. des anmeldezeitraum folgenden monats. zu lesen: § 41a EStG: "
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums
dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summe der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),
die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Arbeitgeber oder von einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben. Der Arbeitgeber wird von der Verpflichtung zur Abgabe weiterer Lohnsteuer-Anmeldungen befreit, wenn er Arbeitnehmer, für die er Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen hat, nicht mehr beschäftigt und das dem Finanzamt mitteilt.
(2) Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. […]"
mfg vom
showbee
Ob da überhaupt die Lohnsteuer-Anmeldung gemeint ist? Oder ist da vielleicht eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer (früher Lohnster-Jahresausgleich) gemeint.
hi!
du meinst sicher die veranlagung zur einkommenssteuer!
Die Einkommenssteuererklärung für 2002 muss bis spätestens 31.12.2004 bei deinem zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Die für 2003 bis 31.12.2005.
Gruss no_rubbish
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hi,
wer korrekte abkürzungen benutzt, dem mess ich keine zweifel zu. die frage kam so resulut und kurz daher… aber wir werden sehen, ob der fragesteller sich zufrieden gibt.
mfg vom
showbee