Gibt es eigentlich eine Frist innerhalb der der Arbeitgeber verpflichtet ist dem Arbeitnehmer die Steuerkarte zurückzugeben? Befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub und habe daher keine Möglichkeit täglich darauf zu pochen.
Hallo,
in R 135 Abs. 12 Lohnsteuerhandbuch findet sich, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte unverzüglich nach dem 31.12. zurückzugeben hat.
Nach § 42 b EStG kann der Arbeitgeber einen internen Lohnsteuerjahresausgleich spätestens im März des Folgejahres durchführen. Dafür benötigt er aber noch die Lohnsteuerkarte. Also kann er die Lohnsteuerkarte grundsätzlich im Zeitraum bis März zurückgeben.
Viele Grüße
C.
hi,
jetzt wo cirwalda was gefunden hat. im sonstigen rechtskreis bedeutet „unverzüglich“ „ohne schuldhaftes zögern“. der arbeitgeber darf also die ausgefüllten steuerkarten nicht in der ablage verschimmeln lassen…
mfg vom
showbee