Ich habe mein Auslandsstudium dadurch finanziert, dass ich arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosenhilfe bezogen habe.
Bei der Steuererklärung 2003 möchte ich die Kosten des Auslandstudiums als Werbekosten (sehr viel) absetzen (evt. als Verluste vortragen lassen) riskiere jedoch, dass ich das Arbeitslosengeld zurückzahlen muß, falls das Arbeitsamt vom Finanzamt informiert wird, denn ich war durch das Auslandsstudium nicht „für den Arbeitsmarkt verfügbar“.
Kann das Arbeitsamt das ALG bzw. die ALH zurückfordern?
Wird das Finanzamt das Arbeitsamt informieren, wenn ich geltend mache, während meiner Arbeitslosigkeit im Ausland studiert zu haben.
du hast bewusst sozialleistungen erschlichen und nun suchst du noch hilfe und hinweise wie du steuerlich guenstig stehen kannst, ohne das der erste besch… nicht auffällt!
erwartest du im ernst sachlich antworten? jede antwort wäre ein tip, wie du steuern hinterziehen könntest bzw. wie deine bisher begangene straftat nicht auffliegen würde.
Ich habe mein Auslandsstudium dadurch finanziert, dass ich
arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosenhilfe bezogen habe.
Bei der Steuererklärung 2003 möchte ich die Kosten des
Auslandstudiums als Werbekosten (sehr viel) absetzen (evt. als
Verluste vortragen lassen)
handelt es sich um ein Erststudium - Aufbaustudium/ was hast du vorher ausbildungstechnisch gemacht/ wie lange und was hast du gearbeitet…davon hängt der abzug als WK oder - begrenzt - als ausbildungskosten ab…
riskiere jedoch, dass ich das
Arbeitslosengeld zurückzahlen muß, falls das Arbeitsamt vom
Finanzamt informiert wird, denn ich war durch das
Auslandsstudium nicht „für den Arbeitsmarkt verfügbar“.
Kann das Arbeitsamt das ALG bzw. die ALH zurückfordern?
denke schon - sozialbetrug…!!
Wird das Finanzamt das Arbeitsamt informieren, wenn ich
geltend mache, während meiner Arbeitslosigkeit im Ausland
studiert zu haben.
kann ich leider keine stellung zu nehmen, könnte aber passieren