Besteuerung von Provisionen bei Freie Mitarbeitern

Hallo zusammen,

wenn ich als Unternehmer einen Freien Mitarbeiter beschäftige, habe ich ja keine Kosten (Sozialabgaben etc) zu entrichten. Richtig?

Meine eigentliche Frage:
Der Freie Mitarbeiter bekommt von mir eine Provision für erfolgreiche Verkäufe, die von dem Gewinn des jeweiligen Produktes abhängig ist. Z.B.: Er verkauft ein Produkt mit einem Gewinn von ??Euro, davon erhält er von mir 30 Prozent, die ich ihm auszahle. Wie muß ich das dann mit der Steuer abrechnen? Er muß ja seine Einnahmen selbst versteuern. Muß ich dann bei mir den Kompletten Gewinn versteuern oder nur was mir nach Abzug der 30 Prozent für den Freien noch über bleibt?

Danke im Vorraus!

Roy

Hallo zusammen,

wenn ich als Unternehmer einen Freien Mitarbeiter beschäftige,
habe ich ja keine Kosten (Sozialabgaben etc) zu entrichten.
Richtig?

  • richtig - hast du dir gedanken wg. scheinselbständigkeit deines freien mitarbeiters gemacht (nur so nachgefragt)…

Meine eigentliche Frage:
Der Freie Mitarbeiter bekommt von mir eine Provision für
erfolgreiche Verkäufe, die von dem Gewinn des jeweiligen
Produktes abhängig ist. Z.B.: Er verkauft ein Produkt mit
einem Gewinn von ??Euro, davon erhält er von mir 30 Prozent,
die ich ihm auszahle. Wie muß ich das dann mit der Steuer
abrechnen? Er muß ja seine Einnahmen selbst versteuern. Muß
ich dann bei mir den Kompletten Gewinn versteuern oder nur was
mir nach Abzug der 30 Prozent für den Freien noch über bleibt?

  • wenn ich dein „system“ richtig verstanden habe dann buchst du einfach den verkaufserlös als einnahme - dein wareneinsatz und die provisionszahlung buchst du als ausgabe - was unterm strich rauskommt ist dein steuerlicher wert - wenn ich dich richtig verstanden habe verkauft dein freier mitarbeiter auf deine rechnung…

gruß inder

Danke im Vorraus!

Roy

Hallo Inder

Der Freie Mitarbeiter verkauft auf meine Rechnung das ist richtig!
Also buche ich die Provision einfach als Ausgabe und den Rest von meinem Gewinn als Einahme, und versteuer das am Ende wie gewohnt.

Da du Scheinselbstsändigkeit bei dem FreienM. ansprichst, muß ich mir darüber Gedanken machen? Die Lage bei ihm sieht so aus: er ist Angestellter bei einer Firma und verkauft meine Produkte nebenbei! Muß ich in dem Fall noch irgendetwas beachten?

Gruß Roy

Hallo Inder

Der Freie Mitarbeiter verkauft auf meine Rechnung das ist
richtig!
Also buche ich die Provision einfach als Ausgabe und den Rest
von meinem Gewinn als Einahme, und versteuer das am Ende wie
gewohnt.

  • naja, grob richtig

Provision: Ausgabe
Verkaufserlös: Einnahme
Wareneinkauf: Ausgabe

unterm strich bleibts bei deinem gewinn wie oben beschrieben, du kannst aber nicht deinen gewinn als einnahme buchen - der gewinn ergibt sich aus den o.g. buchungen…

Da du Scheinselbstsändigkeit bei dem FreienM. ansprichst, muß
ich mir darüber Gedanken machen? Die Lage bei ihm sieht so
aus: er ist Angestellter bei einer Firma und verkauft meine
Produkte nebenbei! Muß ich in dem Fall noch irgendetwas
beachten?

  • wenn er angestellt ist und nur nebenbei für dich tätig brauchst du dir keine gedanken machen…

gruß inder

Gruß Roy

Danke dir erstmal Inder.

Mit dem Buchen ist mir schon klar. Habe mich im letzten Artikel vieleicht falsch ausgedrückt. Mein Problem war ja nur die Provision! :smile:

Gruß Roy