Kinderbetreuungskosten in der ESt-Erklärung
Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Apr 2000
Ich sitze gerade an der ESt-Erklärung für 1999 und habe folgendes Problem:
Ich bin berufstätig, meine Freundin (mit der ich zusammenlebe) ist Studentin.
Unser Sohn wurde am 7.8.99 geboren. Natürlich habe ich die Möglichkeit genutzt, die Stkl. 2 auf mich zu übertragen, da meine Freundin ja kein Einkommen hat.
Nach meinem Wissensstand hatte man bis 1999 die Möglichkeit, als 'Alleinerziehender' Kinderbetreuungskosten (bis zu einigen Tausend Mark - 4000?) in der Steuererklärung (neben dem Kindergeld) geltend zu machen, gegen Nachweis der entstandenen Kosten.
Ich habe jetzt die Information aufgeschnappt, daß man dort auch 480 DM pauschal, ohne Nachweis, geltend machen kann.
1. Ist diese Info prinzipiell richtig?
2. Muß man für das Ansetzen der Kosten (oder der Pauschale) wirklich alleinerziehend sein oder ist nur der Besitz der Steuerklasse 2 notwendig?
3. Sofern man Kindergeld erhält, haben sich diese Dinge ab 2000 wohl erledigt, oder?
Gruß
Ralf
