Kinderbetreuungskosten in der ESt-Erklärung

Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Apr 2000

Ich sitze gerade an der ESt-Erklärung für 1999 und habe folgendes Problem:

Ich bin berufstätig, meine Freundin (mit der ich zusammenlebe) ist Studentin.

Unser Sohn wurde am 7.8.99 geboren. Natürlich habe ich die Möglichkeit genutzt, die Stkl. 2 auf mich zu übertragen, da meine Freundin ja kein Einkommen hat.

Nach meinem Wissensstand hatte man bis 1999 die Möglichkeit, als 'Alleinerziehender' Kinderbetreuungskosten (bis zu einigen Tausend Mark - 4000?) in der Steuererklärung (neben dem Kindergeld) geltend zu machen, gegen Nachweis der entstandenen Kosten.

Ich habe jetzt die Information aufgeschnappt, daß man dort auch 480 DM pauschal, ohne Nachweis, geltend machen kann.

1. Ist diese Info prinzipiell richtig?
2. Muß man für das Ansetzen der Kosten (oder der Pauschale) wirklich alleinerziehend sein oder ist nur der Besitz der Steuerklasse 2 notwendig?
3. Sofern man Kindergeld erhält, haben sich diese Dinge ab 2000 wohl erledigt, oder?


Gruß
Ralf

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Kinderbetreuungskosten in der ESt-Erklärung

    Ich sitze gerade an der ESt-Erklärung für
    1999 und habe folgendes Problem:

    Ich bin berufstätig, meine Freundin (mit
    der ich zusammenlebe) ist Studentin.

    Unser Sohn wurde am 7.8.99 geboren.
    Natürlich habe ich die Möglichkeit
    genutzt, die Stkl. 2 auf mich zu
    übertragen, da meine Freundin ja kein
    Einkommen hat.

    Nach meinem Wissensstand hatte man bis
    1999 die Möglichkeit, als
    'Alleinerziehender'
    Kinderbetreuungskosten (bis zu einigen
    Tausend Mark - 4000?) in der
    Steuererklärung (neben dem Kindergeld)
    geltend zu machen, gegen Nachweis der
    entstandenen Kosten.

    Ich habe jetzt die Information
    aufgeschnappt, daß man dort auch 480 DM
    pauschal, ohne Nachweis, geltend machen
    kann.

    1. Ist diese Info prinzipiell richtig?
    Ja, für 1999 hat sie noch Gültigkeit, also berufstätig und alleinerziehend mit Kind, trifft bei Dir wohl zu 2. Muß man für das Ansetzen der Kosten
    (oder der Pauschale) wirklich
    alleinerziehend sein oder ist nur der
    Besitz der Steuerklasse 2 notwendig?
    Steuerklasse 2 sagt erst mal gar nichts aus, am Jahresende wird vom Finanzamt endgültig geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt waren, Steuerklassenwahl bedingt nur eine Änderung der einbehaltenen Lohnsteuer 3. Sofern man Kindergeld erhält, haben
    sich diese Dinge ab 2000 wohl erledigt,
    oder?
    Ja, aber du denkst doch daran, dass Du deine Freundin (wenn sie nicht arbeitet) unterstützen musst. Du kannst also Unterstützung bedürftiger Personen angeben auf der Seite 4 des Mantelbogens, und zwar, wenn Ihr zusammen lebt, sind dies in 1999 DM 13.020.-, spart jede Menge Einkommensteuer.

    Gruß
    Peter

    Gruß
    Ralf

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!