Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar ?

Hallo zusammen !

Ich möchte für den Fall der Fälle eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Kann ich die gezahlten Prämien steuerlich absetzen - und wenn ja, wie ?

Außerdem würde mich interessieren, welche Versicherungen generell abzusetzen sind (Rechtschutz, Private Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hausrat … ?).

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Bis denn,
Dornkaat :wink:

Hi !!

Hallo zusammen !

Ich möchte für den Fall der Fälle eine
Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen.

Kann ich die gezahlten Prämien steuerlich
absetzen - und wenn ja, wie ?

Ja, in dér ESt-Erklärung als ertragsmindernden Posten angeben.

Außerdem würde mich interessieren, welche
Versicherungen generell abzusetzen sind
(Rechtschutz, Private Haftpflicht,
Kfz-Haftpflicht, Hausrat … ?).

Alles das sowie Unfall und Lebensversicherungen.
Steht übrigens alles im EStG.
Anhand der DTV-Ausgabe kann man mit etwas Übung locker eine ESt-Erklärung anfertigen.

Gruß,

Mathias

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Bis denn,
Dornkaat :wink:

Grundsätzlich kannst Du die Ausgaben, ähnlich wie eine Lebensversicherung, in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings gibt es Höchstbeträge, die bei den meisten durch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung schon ausgeschöpft sind.

Gruß Markus

Ich möchte für den Fall der Fälle eine
Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen.
Kann ich die gezahlten Prämien steuerlich
absetzen - und wenn ja, wie ?

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden meistens mit einer Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung gekoppelt.
Damit sind die Prämien nach § 10 Abs. 2b) als Sonderausgaben abzugsfähig.
(Siehe Mantelbogen zur ESt-Erklärung)

Außerdem würde mich interessieren, welche
Versicherungen generell abzusetzen sind

Rechtschutz, - nein

Private Haftpflicht, - ja § 10/2a EStG

Kfz-Haftpflicht, - ja § 10/2a EStG

Hausrat - nein

… ?) Kranken-, Pflege-, Unfall-versicherungen; gesetzliche Rentenversicherung, Beiträge zur BA (Arbeitslosenverscherung) § 10/2a EStG

Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht

Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und laufender Beitragszahlung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Abschluß ausgeübt werden kann

Risikolebensversicherungen

Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag für mind. 12 Jahre geschlossen wurde.

§ 10/2b EStG

Beeile Dich, der Bundestag diskutiert gerade Eichels Sparpaket mit massiven Änderungen in dem Bereich der Lebensversicherungen!

Undine

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Bis denn,
Dornkaat :wink:

Rechtsschutz kannst Du inzwischen auch absetzen. Du musst Dir den Anteil der beruflich veranlasst ist von der Versicherung bestaetigen lassen. Das machen die inzwischen problemlos. Vorausgesetzt die Rechtsschutz hat einen beruflichen Anteil.
Gruß
Lennart