Ich möchte für den Fall der Fälle eine
Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen.
Kann ich die gezahlten Prämien steuerlich
absetzen - und wenn ja, wie ?
Ja, in dér ESt-Erklärung als ertragsmindernden Posten angeben.
Außerdem würde mich interessieren, welche
Versicherungen generell abzusetzen sind
(Rechtschutz, Private Haftpflicht,
Kfz-Haftpflicht, Hausrat … ?).
Alles das sowie Unfall und Lebensversicherungen.
Steht übrigens alles im EStG.
Anhand der DTV-Ausgabe kann man mit etwas Übung locker eine ESt-Erklärung anfertigen.
Grundsätzlich kannst Du die Ausgaben, ähnlich wie eine Lebensversicherung, in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings gibt es Höchstbeträge, die bei den meisten durch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung schon ausgeschöpft sind.
Ich möchte für den Fall der Fälle eine
Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen.
Kann ich die gezahlten Prämien steuerlich
absetzen - und wenn ja, wie ?
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden meistens mit einer Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung gekoppelt.
Damit sind die Prämien nach § 10 Abs. 2b) als Sonderausgaben abzugsfähig.
(Siehe Mantelbogen zur ESt-Erklärung)
Außerdem würde mich interessieren, welche
Versicherungen generell abzusetzen sind
Rechtschutz, - nein
Private Haftpflicht, - ja § 10/2a EStG
Kfz-Haftpflicht, - ja § 10/2a EStG
Hausrat - nein
… ?) Kranken-, Pflege-, Unfall-versicherungen; gesetzliche Rentenversicherung, Beiträge zur BA (Arbeitslosenverscherung) § 10/2a EStG
Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht
Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und laufender Beitragszahlung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Abschluß ausgeübt werden kann
Risikolebensversicherungen
Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag für mind. 12 Jahre geschlossen wurde.
§ 10/2b EStG
Beeile Dich, der Bundestag diskutiert gerade Eichels Sparpaket mit massiven Änderungen in dem Bereich der Lebensversicherungen!
Rechtsschutz kannst Du inzwischen auch absetzen. Du musst Dir den Anteil der beruflich veranlasst ist von der Versicherung bestaetigen lassen. Das machen die inzwischen problemlos. Vorausgesetzt die Rechtsschutz hat einen beruflichen Anteil.
Gruß
Lennart