Ebay Privatverkäufe - keine Rechnung

Hallo!

Diese Frage ist bestimmt uralt, leider hab ich nur nichts im Archiv gefunden.
Wenn ich für meine Firma etwas gebraucht von einer Privatperson kaufe und dafür natürlich keine Rechnung erhalte aber den Geldausgang auf dem Konto nachweisen kann bzw. die Ebay-Seite ausdrucke, kann ich den Artikel dann auch ohne weiteres als Ausgabe für den Betrieb geltend machen?

Viele Grüsse,
Lorenz

Hallo!

Da meine Eltern gebaut haben und dafür auch einiger über eBay gekauft hatten, auch von Privat, haben sie schon in mehreren Steuererklärungen den Ausdruck der Bestätigungsemail (enthält Adressen des Käufers und verkäufers, da man sich unter einem Pseudonym leicht verstecken kann)über den Erwerb der Ware als Quittung beigefügt. Habe diesbezüglich keine Klagen darüber gehört, dass es Probleme gegeben hat. Von daher nehme ich an, dass das so einfach funktioniert.

Viele Grüße,
Manor

Hallo Lorenz

Betriebsausgaben müssen zwar nachgewiesen werden, aber eine Gebotsbestätigung zusammen mit dem Bankauszug ist Nachweis genug. Wichtig für das FA ist nur gelegentlich der Empfänger der Zahlung (und den hast Du ja).
Aber Vorsicht bei der Vorsteuer. Dafür gelten die Vorschriften über die ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Da diese nicht vorhanden ist, sind die Kosten in voller Höhe Anschaffungskosten oder Aufwand. Vorsteuer gibt es nämlich nicht ohne Rechnung.

Gruß Kiese