Hallo,
ich bin seit Mitte 2003 selbständig und komme mit den Ansparabschreibungen nicht so ganz klar:
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kann man Ansparabschreibungen nachträglich in eine bereits abgeschlossene Steuererklärung 2002 (ausschliesslich nichtselbständige Arbeit)einbauen?
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wenn bei der Gewinnermittlung (EÜR) für die Steuerklärung 2003 Fehler enthalten sind oder Ausgaben vom FA nicht anerkannt werden, was den Gewinn erhöht bzw. den Verlust schmälert, kann man dann nachträglich Ansparabschreibungen geltend machen?
Kann mir jemand hierzu weiterhelfen?
Danke im Voraus
Ulf
Hallo Ulf,
- kann man Ansparabschreibungen nachträglich in eine
bereits abgeschlossene Steuererklärung 2002
(ausschliesslich nichtselbständige Arbeit)einbauen?
Nein, aber!
Als Existenzgründer (d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre keine Einkünfte aus selbst. oder freiberufl. Tätigkeit, nicht an einer KapGes zu mehr als 10 % beteiligt) brauchst Du keine Ansparabschreibung um die Sonderabschreibung im Jahr der Betriebseröffnung geltend zu machen (§ 7g (1), (3) EStG), darum gehts dir wahrscheinlich.
- wenn bei der Gewinnermittlung (EÜR) für die Steuerklärung
2003 Fehler enthalten sind oder Ausgaben vom FA nicht
anerkannt werden, was den Gewinn erhöht bzw. den Verlust
schmälert, kann man dann nachträglich Ansparabschreibungen
geltend machen?
Dazu gibt es ein schönes BFH-Urteil, das ich aber im Moment nicht greifbar habe. In diesem wurde diese Möglichkeit verneint.
Um dieses Problem zu umschiffen bildest Du einfach für jeden in Frage kommende Anlagegegenstand eine Ansparabschreibung in Höhe von 1 € und dokumentierst dies brav.
Denn eine nachträgliche Erhöhung der Ansparabschreibung bis zu 40% der AK kann dir nicht verwehrt werden.
Grüße
Chris
Vielen Dank, Chris.
zu1) habe nicht ganz verstanden, was du meinst. Mir gings darum, hohe Einkünfte aus nichstelbständiger Arbeit in 2002 zu drücken. Das geht aber wohl nicht, da bereits abgeschlossen.
zu2) also kann man nachträglich erhöhen, aber keine neue Abschreibung einfügen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Gruß
Ulf
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Hallo Ulf,
zu1) habe nicht ganz verstanden, was du meinst. Mir gings
darum, hohe Einkünfte aus nichselbständiger Arbeit in 2002 zu
drücken. Das geht aber wohl nicht, da bereits abgeschlossen.
Im Gesetz stand (bzw. steht, da noch niemand die neuen Texte hat), dass eine Sonderabschreibung (20%) nur gebildet werden kann, wenn für das Wirtschaftsgut eine Ansparabschreibung gebildet wurde.
Somit war im Jahr der Betriebseröffnung (wo man es oft am nötigsten braucht) die Sonderabschreibung nicht möglich. Deshalb wurde das Gesetz jetzt angepasst.
Im Jahr 2002 könntest Du höchstens eine Ansparabschreibung bilden, wenn Du glaubhaft machst, dass der Betrieb schon in 2002 eröffnet wurde, wohl schwierig.
Bist Du allerdings Existenzgründer i.S.d. § 7g (3) EStG gibt es eine andere Methoden Dir Steuern von 2002 zurück zu holen:
Du kannst in 2003 durch Sonderabschreibung und Bildung von Ansparabschreibungen bis 307.000 € einen Verlust produzieren und diesen nach 2002 zurücktragen. Die Ansparabschreibungen musst Du dann spätestens nach 5 Jahren auflösen (ohne 6% Strafe), was natürlich dann zu einer höheren Steuer führt. Eine Investitionsabsicht sollte allerding schon vorhanden sein, aber irgendetwas kann man ja immer brauchen. Man sollte sich für soetwas aber schon immer an einen Steuerberater wenden, da im Einzelfall vieles anders ein kann.
zu2) also kann man nachträglich erhöhen, aber keine
neue Abschreibung einfügen, wenn ich das richtig
verstanden habe.
Meine Methode vermeidet auf alle Fälle Streit mit dem Finanzamt.
Grüße
Chris
hi,
was du willst mit dem vorjahr ist nicht möglich. du hättest dann gleich mit der EStE 02 einen verlust samt anlage GSE einreichen müssen. das wäre gegangen.
ggf. kannst du aber in 2003 ein so hohe rücklage bilden, dass ein rücktragsfähiger verlust entsteht? nachteil hier nur: die sonderausgaben und ausserg. belastungen haben keine auswirkung in 2003…
also, ggf. durchrechnen!
mfg vom
showbee