Dein Arbeitgeber zahlt 2% Pauschsteuer als Abgabe an die Bundenskappschaft. Nach meiner Meinung hin kannst du den in deiner Einkommensteuer verschweigen. Wieso sollten die 400,–€ doppelt versteuert werden
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wenn der minijob über die lohnsteuerkarte abgerechnet wurde hat der ag keine pauschsteuer bezahlt und du mußt die einnahmen ganz „normal“ versteuern…wenn deine zinseinkünfte insgesamt unter dem sparerfreibetrag liegen mußt du sie auch nicht erklären…
gruß inder
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damit Dir das für 2004 nicht wieder passiert (eventuell hohe Nachzahlungen) holst Du Deine Steuerkarte V von dem Arbeitgeber des Minijobs zurück und verlangst nach den Regel des Mini- Jobs behandelt zu werden. Das heißt, Dein Arbeitgeber führt 25% pauschal ab und Du erhältst 400,- brutto für netto. Dann musst Du auch nichts in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Kann es sein, dass Dein Arbeitgeber nur für drei Monate die Steuern Kl. V abgeführt hat, denn die 25% Pauschalabgabe gilt erst ab dem 1.4.2003? Warum hast Du überhaupt eine Steurerkarte abgegeben, hast Du noch sonstige Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen, denn sonst hättest Du mit Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt auch keine Steuerbn bezahlt?
Gruß Ingeborg
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