Umsatzsteuerpflichtig?

Von: , Frage gestellt am So, 8. Feb 2004

Hallo!


Ab wann ist man Umsatzsteuerpflichtig für eine Aufwandsentschädigung? Kein Lohn und kein Beschäftigungsverhältnis.


Gruß

Jens

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuerpflichtig?

    hi jens,

    such mal den § 19 UStG bzw. suche mal im netz nach "Kleinunternehmer". wenn du es richtig anstellst, kannst du 17.500 EUR umsatz im jahr machen, ohne USt zahlen zu müssen.

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      off topic (BaföG)!!

      hi showbee!

      Hat übrigens geklappt mit Bafög, nachdem ich mit dem Gruppenleiter geredet habe.
      Der wollte erst auch nicht und meinte, die §§ treffen alle genau in meinem Fall nicht zu! Na klar!!!!
      Stunde später rief er mich an und meinte ich/du habe/haben recht. :o)

      Dachte mir, dass wäre für die anderen hier auch mal interessant, das sich hartnäckigkeit lohnt und den Sachbearbeitern nicht blind vertraut.

      Dann aufn Bier! Den Rest dann per Mail



      Grüße

      Jens

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuerpflichtig?

    Hallo!


    Ab wann ist man Umsatzsteuerpflichtig für eine
    Aufwandsentschädigung? Kein Lohn und kein
    Beschäftigungsverhältnis.
    Was meinst du eigentlich genau mit "Aufwandsentschädigung"???

    Es gibt im deutschen Umsatzsteuerrecht z.B. die Regelung, dass "echter" Schadenersatz ohne Umsatzsteuer ist. Also wenn du wegen Autounfall geld von der Versicherung bekommst oder auf Schadenersatz verklagt wurdest.
    Liegt allerdings ein Leistungs-(oder Güter-)austauschverhältnis vor, sind die Grenzen der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bindend
    Gruß

    Jens

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      AE für Diplarbeit!

      Hallo!


      Ab wann ist man Umsatzsteuerpflichtig für eine
      Aufwandsentschädigung? Kein Lohn und kein
      Beschäftigungsverhältnis.
      Was meinst du eigentlich genau mit "Aufwandsentschädigung"???
      Die AE ist für das Anfertigen einer Diplomarbeit in einem Unternehmen. Der Betrag liegt aber weit unter den im §19UStG angegebenen 17500€ :o(
      Es gibt im deutschen Umsatzsteuerrecht z.B. die Regelung, dass
      "echter" Schadenersatz ohne Umsatzsteuer ist. Also wenn du
      wegen Autounfall geld von der Versicherung bekommst oder auf
      Schadenersatz verklagt wurdest.
      Liegt allerdings ein Leistungs-(oder
      Güter-)austauschverhältnis vor, sind die Grenzen der
      Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bindend

      nix mit Unfall oder so. Ich denke mal es wird ein Leistungsaustauschverhältnis sein, oder?
      Also Kleinunternehmerregelung und so lang ich unter den 17500 liege brauch ich nix weiter tun, als die AE in meiner Steuererklärung oder Veranlagung (wie auch immer...?) für 2004 angeben?!
      Gruß

      Jens

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!