Umsatzsteuerpflichtig?
Von: , Frage gestellt am So, 8. Feb 2004
Hallo!
Ab wann ist man Umsatzsteuerpflichtig für eine Aufwandsentschädigung? Kein Lohn und kein Beschäftigungsverhältnis.
Gruß
Jens
Hallo!
Ab wann ist man Umsatzsteuerpflichtig für eine Aufwandsentschädigung? Kein Lohn und kein Beschäftigungsverhältnis.
Gruß
Jens
hi jens,
such mal den § 19 UStG bzw. suche mal im netz nach "Kleinunternehmer". wenn du es richtig anstellst, kannst du 17.500 EUR umsatz im jahr machen, ohne USt zahlen zu müssen.
mfg vom
showbee
hi showbee!
Hat übrigens geklappt mit Bafög, nachdem ich mit dem Gruppenleiter geredet habe.
Der wollte erst auch nicht und meinte, die §§ treffen alle genau in meinem Fall nicht zu! Na klar!!!!
Stunde später rief er mich an und meinte ich/du habe/haben recht. :o)
Dachte mir, dass wäre für die anderen hier auch mal interessant, das sich hartnäckigkeit lohnt und den Sachbearbeitern nicht blind vertraut.
Dann aufn Bier! Den Rest dann per Mail
Grüße
Jens
Hallo!
Ab wann ist man Umsatzsteuerpflichtig für eine
Aufwandsentschädigung? Kein Lohn und kein
Beschäftigungsverhältnis.
Was meinst du eigentlich genau mit "Aufwandsentschädigung"???
Es gibt im deutschen Umsatzsteuerrecht z.B. die Regelung, dass "echter" Schadenersatz ohne Umsatzsteuer ist. Also wenn du wegen Autounfall geld von der Versicherung bekommst oder auf Schadenersatz verklagt wurdest.
Liegt allerdings ein Leistungs-(oder Güter-)austauschverhältnis vor, sind die Grenzen der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bindend
Gruß
Jens
Hallo!
Ab wann ist man Umsatzsteuerpflichtig für eine
Aufwandsentschädigung? Kein Lohn und kein
Beschäftigungsverhältnis.
Was meinst du eigentlich genau mit "Aufwandsentschädigung"???
Die AE ist für das Anfertigen einer Diplomarbeit in einem Unternehmen. Der Betrag liegt aber weit unter den im §19UStG angegebenen 17500€ :o(
Es gibt im deutschen Umsatzsteuerrecht z.B. die Regelung, dass
"echter" Schadenersatz ohne Umsatzsteuer ist. Also wenn du
wegen Autounfall geld von der Versicherung bekommst oder auf
Schadenersatz verklagt wurdest.
Liegt allerdings ein Leistungs-(oder
Güter-)austauschverhältnis vor, sind die Grenzen der
Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bindend
nix mit Unfall oder so. Ich denke mal es wird ein Leistungsaustauschverhältnis sein, oder?
Also Kleinunternehmerregelung und so lang ich unter den 17500 liege brauch ich nix weiter tun, als die AE in meiner Steuererklärung oder Veranlagung (wie auch immer...?) für 2004 angeben?!
Gruß
Jens