Kann mir jemande den Unterschied zwischen Bürgschafts- und Gewähleistungsverpflichtungen erklären?
Werden solche Verpflichtungen bilanziert, oder reicht eine Angabe im Anhang?
Hallo Sarah,
der Unterschied zwischen Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtung ist so deutlich, dass solltest Du auch rausbekommen ohne dass Dir das jemand vorkaut.
Wegen Bilanzierung imformierst Du Dich mal hinsichtlich „Rückstellungen“.
Grüße
Chris
Kann mir jemande den Unterschied zwischen Bürgschafts- und
Gewähleistungsverpflichtungen erklären?
Werden solche Verpflichtungen bilanziert, oder reicht eine
Angabe im Anhang?
Kann mir jemande den Unterschied zwischen Bürgschafts- und
Gewähleistungsverpflichtungen erklären?
Bürgschaft ist ein VERTRAG, durch den sich der Bürge verpflichtet für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines DRITTEN (Schuldner)einzustehen.
Gewährleistung bei Kauf- und sonstigen Verträgen wurde mit Schuldrechtmodernisierungsgesetz grundlegend umgestaltet. In § 433 I 2 I.V.m §453 BGB solltest du mal die Kommentierungen durchsehen.
Werden solche Verpflichtungen bilanziert, oder reicht eine
Angabe im Anhang?
Für die Gewährleistung kann/muss man eine Rückstellung bilden.
Bürgschaften sind nach § 251 HGB auszuweisen ("unter der Bilanz)
auch hier helfen dann die einschlägigen Kommentare weiter.
BARUL76
Hallo!!!
okay, ich bin halt ein bißchen doof.
Trotzdem danke.
machs gut
Sarah
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Hi Sarah,
ich glaub Du tippst nur lieber als in Büchern zu blättern
.
Grüße
Chris
Hallo!!!
okay, ich bin halt ein bißchen doof.Trotzdem danke.
machs gut
Sarah