Verpflegungspauschale steuerfrei ?

Hallo zusammen,

ich sitze gerade mit einem Freund zusammen, der einen Arbeitsvertrag erhalten hat, in dem als freiwillige soziale Leistung eine monatliche Verpflegungspauschale i.H.v. 100 Euro vereinbart werden soll.
Der AG meinte, diese Verpflegungspauschale sei steuerfrei.
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, deshalb meine Frage:
Kann das sein ?
Es geht um eine Stelle als Paketzusteller innerhalb einer Stadt, also ohne Reisetätigkeit.

Vielen Dank !

midnightfever

Hallo midnightfever,

  • muss nicht unbedingt eine reise sein - einsatzwechseltätigkeit oder fahrtätigkeit rechtfertigt auch die zahlung der verpflegungsmehraufwendungen…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen,

ich sitze gerade mit einem Freund zusammen, der einen
Arbeitsvertrag erhalten hat, in dem als freiwillige soziale
Leistung eine monatliche Verpflegungspauschale i.H.v. 100 Euro
vereinbart werden soll.
Der AG meinte, diese Verpflegungspauschale sei steuerfrei.
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, deshalb meine Frage:
Kann das sein ?
Es geht um eine Stelle als Paketzusteller innerhalb einer
Stadt, also ohne Reisetätigkeit.

Vielen Dank !

Der Hinweis 39 zu den Lohnsteuerrichtlinien besagt folgendes:

H 39 Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten Erstattung durch den Arbeitgeber

  • steuerfrei → § 3 Nr. 13, 16 EStG, → R 13, 16

Die Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als nach → § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG, → R 39 als Reisekosten angesetzt werden dürfen. Eine zusammengefasste Erstattung unterschiedlicher Aufwendungen ist möglich → R 16 Satz 2

  • pauschale Versteuerung → § 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG, → R 127 Abs. 1 Nr. 4

  • Nachweise

Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber Unterlagen vorzulegen, aus denen die Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch ersichtlich sein müssen. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren (→ BFH vom 6.3.1980 - BStBl II S. 289).

  • Pauschbeträge bei Auslandsdienstreisen

→ BMF vom 12.11.2001 (BStBl I S. 818)

Werbungskostenabzug bei Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber

Wurden Reisekosten vom Arbeitgeber - ggf. teilweise - erstattet, ist der Werbungskostenabzug insgesamt auf den Betrag beschränkt, um den die Summe der abziehbaren Aufwendungen die steuerfreie Erstattung übersteigt (→ BFH vom 15.11.1991 - BStBl 1992 II S. 367). Dabei ist es gleich, ob die Erstattung des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 13, 16 EStG oder nach anderen Vorschriften steuerfrei geblieben ist, z. B. durch Zehrkostenentschädigungen im Sinne des § 3 Nr. 12 EStG (→ BFH vom 28.1.1988 - BStBl II S. 635).

danach dürfte der von dir genannte Betrag komplett steuerfrei sein

BARUL76