Volle Verpflegungspauschale trotz Essen

Sachverhalt:

Dienstreise > 14 h Abwesenheit, Chef zahlt unterwegs Abendbrot und macht höchstwahrscheinlich Betriebsausgaben oder wie das aus seiner Sicht heißt, geltend. Was und in welcher Höhe weiss ich natürlich nicht. Nun mag er nicht meine Dienstreisen bestätigen, damit ich in meiner Einkommenssteuererklärung VMA geltend machen kann, mit dem Hinweis, ich hätte Abendbrot erhalten und könnte deswegen die VMA-Pauschale nicht mehr in Höhe von 12,- Geld geltend machen.

Nun meine Frage:
Les ich R39 LStR (1) Satz 3 richtig ? Dort steht meiner Auffassung nach, dass auch bei unentgeltlichen Mahlzeiten die Pauschbeträge ansetzbar sind.
Dort wird auch noch auf R31(8) verwiesen ( kein Arbeitslohn bei betrieblicher Veranlassung ) sowie auf § 8 EStG (1) Satz 9 50,- Geld Freigrenze für Sachbezüge.

Kann ich meinen Chef mit diesen Argumenten zur Unterschrift überreden, ohne etwas Unrichtiges zu wünschen ??

Sachbezug auf jeden Fall unter 50,-, auf Lohnsteuerkarte keine steuerfreie, pauschal versteuerte oder bruttolohnerhöhende Zahlung eingetragen

im Voraus Danke für eine Antwort

Hallo,

hat ein wenig gedauert…

Nach R 39 Abs. 1 LSt-Handbuch sind die Pauschbeträge für Mehraufwand für Verpflegung auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat. Behält der Arbeitgeber in diesen Fällen für die Mahlzeiten Beträge ein, die über den amtlichen Sachbezugswerten liegen, so ist die Differenz nicht als Webungskosten abziehbar (H 31 Abs. 8 LSt–Handbuch). Der Sachbezugswert für Mahlzeiten ist als Arbeitslohn anzusetzen, wobei sich aus Anhang 13 des LSt-Handbuchs ergibt, dass ein Abendessen oder Mittagessen jeweils 2,51 € wert ist.

Also Pauschbeträge sind ansetzbar, Abendessen muss als Arbeitslohn (2,51 €) versteuert werden.

Viele Grüße
C.