Absetzen der US-Quellensteuer in Steuererklärung

Ich halte US Geschlossene Fonds (Closed End Funds), deren Einnahmen in den USA direkt an der Quelle mit 15% versteuert werden (US withholding tax 15% für in Deutschland ansässige) www.irs.gov

Ich würde diese gerne vom deutschen Fiskus zurückbekommen, meine sonstigen Einkünfte sind so gering (

hi sebastian,

vom deutschen fiskus gibs nix. ich habe damals das formular „W8IMY“ von meiner bank bekommen, welches ich ausgefüllt hatte und die bank hat es an die USA weitergeleitet. dann wurden von meinen us-dividenden nix einbehalten.

da ich aber seit gut 1,5-2 jahren keine us-papiere mehr halte, kann ich dir nicht sagen, ob es das noch gibt.

ich denke dein erster ansprechpartner sollte deine bank sein.

mfg vom

showbee

W8BEN
Hallo,
das W8IMY Formular ist seit der witholding Tax Steuerreform vom 01.01.2001 nur für ausländische Zahlstellen vorgesehen (z.B. Deine Bank oder Depotstelle, die Dir die Dividenden auszahlt)

Das W8BEN ist für Privatpersonen, allerdings nur dann, wenn eine bank kein QIA (Qualified Intermediary Agreement) mit der IRS hat. In Deutschland haben 90% aller Banken ein solches Abkommen.

Trotzdem werden so oder so 15% der Dividende in den USA versteuert. Wie kann man das Geld zurückbekommen?

grüsse
Sebastian

Hallo,

ich gehe davon aus, dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und in den USA beschränkt steuerpflichtig bist.
Nach dem DBA USA kann die USA als Quellensteuerland dann 15% Quellensteuer verlangen (was sie auch tut)-

In Deutschland sind die Einkünfte steuerpflichtig unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuer. Anrechnung bedeutet, dass zuerst die deutsche Steuer auf diese Einkünfte ausgerechnet wird und davon die Quellensteuer abgezogen wird, also keine echte Erstattung.

Beispiel bei Einkünften aus Kapitalvermögen unter Freibetrag ergibt sich 0 deutsche Steuer, also ist 0 ausländische Quellensteuer anrechenbar. Ergibt sich 100 deutsche Steuer, sind dann 100 ausländische anrechenbar, auch wenn 150 einbehalten wurden.

Bei http://www.steuer-newsletter.de gab es vor ca 2 Jahren einige Artikel zum internationalen Steuerrecht Thema Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. allgemeine Texte mit solchen Erklärungen.

Viele Grüße
C.