Differenzbesteuerung bei Gebrauchtgegenständen

Hallo liebe Leute!

Vielleicht kann mir jemand mal bei der sog. Differenzbesteuerung weiterhelfen. Das wäre wirklich nett.

Wenn man über Auktionshäuser, aber auch außerhalb vom Internet (z.B. Second Hand Läden) gebrauchte Ware verkaufen will,so muss man die Umsätze, so wie ich es bislang verstanden habe, versteuern nach der Differenzbesteuerung.Also muss man auf der Differenz zwischen Einkaus-und Verkaufspreis als Wiederverkäufer die Mehrwertsteuer zahlen.
In diesem Fall handelt man als Kommissionär (auf eigenen Namen für fremde Rechnung). Wenn ich jetzt aber im Auftrag des Eigentümers der gebrauchten Ware die Ware nach dieser Besteuerung versteuern will, dann habe ich aber keinen Einkaufspreis, weil

  1. ich kaufe die Ware nicht sondern verkaufe nur im Auftrag
  2. und ich habe keinen Einkaufspreis, da es sich um gebrauchte Ware handelt und der Auftraggeber z.b. auf seinen alten Stuhl,den er verkaufen will, kein Preisschild mehr kleben hat

Wie also soll ich in diesem Fall eine Differenzbesteuerung anwenden?
Wie wird es denn in einem Second Hand Laden gemacht?
Wenn ich auf jeden Verkauf von gebrauchter Ware 16 % Mwst. abführen müsste, dann hätte ich bei z.B. 20% Provisionserträgen ja nur noch 4 % Gewinn?!

Ich finde das alles wirklich sehr kompliziert und wäre dankbar, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen kann.

Liebe Grüsse

hi,

bei den kommissionsgeschäften ist nur deine provision dein umsatz, der rest an einnahmen und ausgaben aus der kasse ist nicht steuerbar! also zahlst du auch nur aus der provisionssumme die ust raus.

dto. bei den diff.besteuerten gegenständne.

wenn der händler einen wagen von privat kauft für 10.000 EUR und den dann für 12.320 EUR verkauft, muss nur aus der differenz von 12.320 - 10.000 = 2.320 EUR die ust gezahlt werden, in dem fall also 320 EUR.

fair, oder?

mfg vom

showbee

Hallo showbee,

zunächst vielen Dank für deine Hilfe.

Lt. einem Artikel gehören Kommissionsgeschäfte auch zu den Geschäften, die einer Differenzbesteuerung unterliegen, da ein Kommissionär als sogenannter Eigenhändler gilt.
Wie aber schon erwähnt, gibt es in diesem Fall ja keinen
Einkaufspreis und somit kann ich keinen Differenzbetrag
feststellen. Was hat also der Kommissionär damit noch zu tun?

Du sagst: Der Rest aus Einnahmen und Ausgaben ist nicht steuerbar. Was meinst du damit? Heisst das einfach so in der Steuersprache?

Schöne Grüsse

Clemens

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Hi,

natürlich hast du einen Einkaufspreis und zwar den Betrag, den du an deinen Auftraggeber bezahlst.

Und deine Rechnung mit den 4 % stimmt nicht, denn der Betrag für die Umsatzsteuer ist ja deine Provision. Rechenbeispiel: 20 Euro Provision sind 116 % jetzt rechnest die 20 geteilt durch 1,16 und dann hast deine 100 % sprich 17,24 Euro netto :smile:.

Verstanden oder noch mehr verwirrt??

Gruss die himmlische

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