ich (selbständig, gbr) heirate eine selbständige. kann ich dabei ähnlich wie ein arbeitnehmer steuern sparen?
gruß thorsten
ich (selbständig, gbr) heirate eine
selbständige. kann ich dabei ähnlich wie
ein arbeitnehmer steuern sparen?
gruß thorsten
Hi thorsten,
also „bei“ der Heirat kannst Du dir maximal die Vergnügungssteuer sparen, wenn Du Deine Hochzeit nicht öffentlich feierst
))
Im Ernst:
Der Splittingtarif funktioniert indem das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten halbiert wird, in der Grundtabelle die Steuer abgelesen und mit 2 multipliziert wird.
Ob nun ein Vorteil entsteht hängt u.a. von der Differenz der beiden Einkommen zueinander ab.
Bis vor kurzem war es zudem noch so, daß durch die Heirat durchaus steuerliche NAchteile entstehen konnten, wenn Kinder da waren.
Im übrigen werden alle Einkunftsarten gleich behandelt; es gibt also nach der Ermittlung des zvE keine unterschiede zwischen AN und „anderen“. (Ausnahme: Begrenzung des Höchststeuersatzes bei gewerblichen Einkünften)
Mfg
Undine