Kapitalertragsteuer bei ausgezahlter LV

Ich habe mir letztes Jahr eine Lebensvers. auszahlen lassen und mußte Kapitalertragsteuer zahlen, weil sie noch keine 12 Jahre alt war.
1500 Euro konnte ich freistellen, mußte aber trotzdem noch 383 Euro KEST zahlen. Wenn ich mir die jetzt vom Finanzamt zurückholen möchte, wird mir dann die Auszahlung der LV als Einkommen angerechnet???
Wäre für jeden Hinweis dankbar…
Ann

Hallo Ann,

auf der Steuerbescheinigung, die Du mit der Abrechnung erhalten hast, steht auch der steuerpflichtige Betrag. Dieser kommt in die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung, die einbehaltene Steuer trägst Du dort auch ein und die Steuerbescheinigung packst Du im Original dazu.

  • Zurückholen? Das kommt darauf an. Die einbehaltene Steuer ist eine Vorauszahlung auf die ESt, genau wie Du das wahrscheinlich von der einbehaltenen Lohnsteuer kennst. Was Du unterm Strich an ESt bezahlst (= Erstattung oder - geringe - Nachzahlung) hängt davon ab, was Du sonst noch so an Einkünften hast, wie sich Sonderausgaben auswirken usw.

Schöne Grüße

MM

hi,

zu versteuern sind die kapitalerträge, also der zinsanteil der auszahlung. nur von diesem wurde auch kapest einbehalten. ich denke du hast auch eine originale steuerbescheinigung erhalten.

ob auf die kapitalerträge noch steuer anfällt, oder ob du die kapest sogar zurückerhälst, hängt von der absoluten höhe ab (unter/über sparerfreibetrag) und ggf. auch von deinem persönlichen steuersatz.

du musst zur steuererklärung die anlage KAP komplett ausfüllen. also nicht nur die daten der LV-auszahlung rein, sondern auch angaben zu den anderen zinsen und kapitalerträgen die du hattest. dazu dann die originale steuerbescheinigung der LV und alles ist fertig.

mfg vom

showbee

da war ich wohl zu langsam… owT
.

erstmal danke euch beiden…

Ich hab so ein Steuer-Programm, das mir ausrechnet, daß meine Steuerrückzahlung niedriger wird, wenn ich das angebe.
Kann das sein und kann ich das dann einfach weglassen? Was passiert, wenn die das merken?

Liebe Grüße
Ann

Hallo nochmal,

Ich hab so ein Steuer-Programm, das mir ausrechnet, daß meine
Steuerrückzahlung niedriger wird, wenn ich das angebe.

Das leuchtet ein. Wenn Du die einbehaltene Steuer richtig eingegeben hast, sollte sie auf der Abrechnung zu sehen sein. Prüf das am besten nochmal.

Kann das sein und kann ich das dann einfach weglassen?

Du kannst grundsätzlich auf die Erklärung Deiner Einkünfte verzichten, das heißt dann Steuerhinterziehung und ist eine Straftat.

Was passiert, wenn die das merken?

Dann bekommst Du im besseren Fall zuerst Post vom veranlagenden Sachbearbeiter und im schlechteren Fall direkt von der Bußgeld- und Strafsachenstelle.

„Habe nicht gewusst“ dürfte in diesem Fall sehr sehr schwierig sein. Also lieber gleich in die Erklärung packen.

Beiläufig: Soo kompliziert kann es nicht sein, „bagpipeann“ zu identifizieren. Du darfst also davon ausgehen, dass die Aufmerksamkeit bereits auf Deiner Seite ist.

Schöne Grüße

MM