hi,
ich bin arbeitnehmer und habe ein kleingewerbe im nebenerwerb.
mein mann ebenfalls, nur in einer anderen branche.
ist es zulässig und steuerlich sinnvoll, wenn wir uns gegenseitig minijobs (400 € steuerfrei) geben? (z.b. für buchhaltung, verpackung, reinigung)
welche abgaben müsste der arbeitgeber zahlen?
müsste der arbeitnehmer sich eine 2. lohnsteuerkarte ausstellen lassen, bzw. welche anforderungen werden an den arbeitsvertrag etc. gestellt?
zulässig schon, nur sinnlos. es kostet nur jeweils 25% pauschalabgaben an die knappschaft (sh. www.minijobzentrale.de), schreibt euch doch gegenseitig rechnungen für erbrachte dienste, wenn ihr schon geld hin und her schieben wollt.
hi,
ich bin arbeitnehmer und habe ein kleingewerbe im nebenerwerb.
mein mann ebenfalls, nur in einer anderen branche.
ist es zulässig und steuerlich sinnvoll, wenn wir uns
gegenseitig minijobs (400 € steuerfrei) geben? (z.b. für
buchhaltung, verpackung, reinigung)
ja. denn die € 400 sind im einen Fall Betriebsausgabe. Auf der anderen Seite aber nicht als Einnahme zu erfassen.
welche abgaben müsste der arbeitgeber zahlen?
25% an die Bundesknappschafft
müsste der arbeitnehmer sich eine 2. lohnsteuerkarte
ausstellen lassen, bzw. welche anforderungen werden an den
arbeitsvertrag etc. gestellt?
€ 400-Jobs gehen auch ohne Lohnsteuerkarte.
Bei Veträgen zwischen Ehegatten wird immer genau gerüft, ob der Vetragsinhalt (Leistung und Gegenleistung) wie unter Fremden Dritten durchgeführt wird. Es sollten also am besten die Arbeiststunden notiert werden und die Zahlung der Vergütung über bankkonten abgickelt werden. Es braucht wohl nicht erwähnt zu werden, dass Zahlungen auf ein gemeinsames konto Steuerschädlich sind. ALSO: alle Bankkonten trennen!!!
ihr habt beide recht - wobei es wieder auf den einzelfall ankommt…
wenn die 400 euro-jobs gegenseitig verrechnet werden entstehen nebenkosten von mind. 100 euro pro monat (ohne berücksichtigung von lohnabrechnung beim stb., etc.)
-> ba von 500 euro gg. tats kosten von 100 euro -> bei einem grenzsteuersatz von über 25 % würde sich die gegenseitige anstellung rechnen…
-> bei der showbee-methode entstehen keine nebenkosten, allerdings könnte man da bei ungeschickter gestaltung schnell in den gestaltungsmissbrauch abrutschen…