Ist das richtig das man Kindergeld bekommt und einen eingetragenen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
Wenn dies bei einer Person so ist, die aber warscheinlich nachzahlen müsste, suche ich nach dem Grund. Steht einem beides zu?
Gruß
Annika
Ist das richtig das man Kindergeld bekommt und einen eingetragenen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
Wenn dies bei einer Person so ist, die aber warscheinlich nachzahlen müsste, suche ich nach dem Grund. Steht einem beides zu?
Gruß
Annika
Ist das richtig das man Kindergeld bekommt und einen
eingetragenen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
Ja, das ist richtig so.
Steht einem beides zu?
nein, es steht nicht beides zu. Der Staat zahlt im laufenden jahr erst einmal das Kindergeld. bei der veranlagung zur Einkommensteuer wird dann geprüft, was günstiger ist (daher der Name „Günstiger-Prüfung“). In den meisten Fällen ist das gezahlte Kindergeld für den Steuerbürger günstiger. Wer aber so etwa € 45.000 (?) im Jahr verdient, für den ist der Freibetrag günstiger. Diese Prüfung macht das Finanzamt automatisch, man muss da also vorher nicht noch irgenwas beantragen.
ooops. als Fachsimpelei zu den steuerexperten. es steht natürlich beides zu. der Freibetrag wird bei der Bemessungsgrundlage für den Soli und die Kirchensteuer berücksichtigt.
BARUL76