Muster Umsatzsteuer?

Hallo ich habe ein Frage…

jemand hat sich aus Taiwan ein Muster PC Monitor bestellt.
Ich habe gehört, dass man auf Muster keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Das Paket kam per DHL (Post) an.
Und 2 Wochen später kam auch die Rechnung von DHL bezüglich der
Einfuhrumsatzsteuer.
Sie haben die Vst einfach berechnet. Wie macht man das jetzt?
Man kann es ja einfach als Einkauf Beim Finanzamt melden oder? Dann bekommt man das Geld ja zurückerstattet…
Aber unlogisch ist es dann ja weil es ein eigenverbrauch ist…
Das müsste man ja auch angeben.
Oder hätte der Versender aus Taiwan DHL schon bescheid geben müssen, dass es ein Muster ist, sodass keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss?
Kann jemand helfen?

Gruß Jan

Hallo Jan,

die Einfuhrumsatzsteuer ist fällig, unabhängig davon, man Unternehmer ist oder nicht: Man führt die Ware ein, und schwupps ist man dabei.

Die EUSt als Vorsteuer geltend machen kann man, wenn man die eingeführte Ware für das eigene Unternehmen erwirbt: Egal, ob zum Verkaufen, zum Vorführen, zum Benutzen, zum Nachbauen etc. Wenn man kein Kleinunternehmer nach neunzehn/eins UStG ist, die vermehren sich ja derzeit rasant.

Wenn man aus der eingeführten Ware Leistungen für private Zwecke entnimmt, sind diese UStpflichtig.

Et voilà.

Schöne Grüße

MM

hi,

es ist zwar eine weile her, dass ich mich mit zollabwicklung beschäftigt habe, trotzdem eine -noch sicher aktuelle- ergänzung:

es gibt auch für unternehmen einen freibetrag für die einfuhr von muster, ich glaube es waren vor ein paar jahren 40 oder 50 DM. nur als anmerkung, denn der wert wird ja bei dem monitor überschritten.

Hallo John F,

schönen Dank - der Wald ist voller Wunder!

In 21 UStG hab ich diesen Freibetrag / Freigrenze? nicht gefunden; ergibt der sich aus dem Hinweis auf die Vorschriften für Zölle? Gibt es da eine Art allgemeine Geringfügigkeitsgrenze bei Musterlieferungen? Klingt eher nach Freigrenze als nach Freibetrag, weißt Du Einzelheiten?

Formal wäre dieser Betrag bei der Festsetzung der EUSt zu berücksichtigen, Frist und Form gilt wie bei Steuerbescheiden vom FA.

Schöne Grüße

MM