Hallo,
1: Umsatzsteurerklärung 2003
2: Gewerbesteuererklärung 2003
3: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2003
Wozu dienen jetzt die Unterlagen und welche muss sie
ausfüllen?
Kurz gesagt: Alle. Je ein Exemplar fürs Amt und eine Zweitschrift zum Verbleib.
USt-Erklärung: In diese müssen die Jahreswerte zu Umsätzen, USt, Vorsteuer und geleisteten Vorauszahlungen rein, übereinstimmend mit der Gewinnermittlung (ich gehe davon aus, dass die Person nicht bilanziert).
Für die Gewinnermittlung gem. § 4(3) EStG selbst gibt es ein Formular, welches ab 2004 anzuwenden ist. Für 2003 erstellt die Person die Überschussrechnung frei, sachlich gegliedert. Die kommt als Anlage zu den Steuererklärungen dazu. Hat die Person ein FiBu-Programm, welches die Überschussrechnung als definiertes Auswertungsschema vorsieh?
Wenn keine Aufzeichnungen mit entsprechender Software gemacht wurden, und die Person mit dem Begriff „Überschussrechnung“ nichts anfangen kann, gibt sie am besten die ganze Chose einem StB und lässt sich erklären, was er macht. (Vorher fragen, ob das möglich ist. Es gibt Kanzleien, für die jedes noch so kleine Mandat so wertvoll ist, dass sie nicht bereit sind, es einmal ausführlich zu behandeln und dann zu verlieren. Wenn ein StB dazu bereit ist, kostet das für 2003 die Zeitgebühr extra, aber in Zukunft hat man immerhin eine Idee von der Geschichte.)
Belege zu der gewerblichen Tätigkeit müssen nicht mit den Steuererklärungen vorgelegt werden.
Gewerbesteuererklärung: Hier kommt in dem beschriebenen Fall wohl bloß der ermittelte Überschuss rein, geh sie nochmal Punkt für Punkt durch. Auch wenn man mit dem Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrages liegt, also keine GewSt festzusetzen ist, legt man die Erklärung vor. Ein Antrag, von der Vorlage der Erklärung abzusehen, hat bei Vorlage der Überschussrechnung Aussicht auf Erfolg, aber der Aufwand ist eher größer als der mit dem Formular.
Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung/zur Feststellungserklärung: Enthält in diesem Fall eine Zahl, nämlich den ermittelten Überschuss. Wenn das FA für die ESt das gleiche ist wie für die USt, kommt die Anlage GSE zur ESt-Erklärung. Anderenfalls kommt sie zur „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“ (=Feststellungserklärung, ESt 1C)
Wenn man außer G-Einkünften noch andere (nichtselbständige Tätigkeit vielleicht?) Einkünfte hat, alles zusammen in einer ESt-Erklärung reingeben, ja nicht für jede Einkunftsart eine eigene Steuererklärung machen, das gibt Huddel.
Termin für et janze: 31-05-2004, falls man keine bevorzugte Anforderung erhalten hat.
Schöne Grüße
MM